Recht auf Reparatur: Neue EU-Regeln für Verbraucher
Recht auf Reparatur: EU-Regeln für Verbraucher

Seit Ende Juli gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur. Doch nicht für alle Waren. Was es sonst noch zu beachten gibt, erklärt Kolumnist Markus Kamrad.

Was das Recht auf Reparatur bedeutet

Wenn im Sommer der Kühlschrank streikt oder nach einer langen Reise die Waschmaschine ausfällt, ist man erst einmal bedient. Die Gewährleistung? Gerade abgelaufen. Viele machen dann womöglich kurzen Prozess und entsorgen das kaputte Gerät. Die Alternative: reparieren. Genau hier setzt das neue Recht auf Reparatur an, das nun in Deutschland in Kraft getreten ist.

Für welche Produkte gilt das neue Gesetz?

Das Recht auf Reparatur gilt jedoch nicht für alle Produkte. Es umfasst zunächst nur bestimmte Gerätekategorien, die unter die EU-Ökodesign-Richtlinie fallen. Dazu gehören unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und elektronische Anzeigen wie Fernseher. Auch Staubsauger, Trockner und einige weitere Haushaltsgeräte sind abgedeckt. Smartphones und Laptops sind bislang ausgenommen, obwohl sie besonders häufig defekt sind.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Was sich für Verbraucher ändert

Die neuen Vorschriften verpflichten Hersteller, Ersatzteile für einen Zeitraum von sieben bis zehn Jahren nach dem Kauf eines Geräts bereitzustellen. Zudem müssen sie Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen und die Geräte so konstruieren, dass sie repariert werden können. Für Verbraucher bedeutet das: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Reparatur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, sofern der Defekt nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.

Kritik und Einschränkungen

Allerdings gibt es auch Kritik: Die Regelung gilt nur für Geräte, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung in den Verkehr gebracht wurden. Ältere Geräte sind nicht abgedeckt. Zudem sind die Kosten für Reparaturen oft hoch, und nicht immer ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll. Verbraucherschützer fordern daher eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen und eine stärkere Förderung von Reparaturdienstleistungen.

Fazit

Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt, um Elektroschrott zu reduzieren und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Doch es gibt noch Lücken. Verbraucher sollten sich vor dem Kauf informieren, ob ein Gerät reparierbar ist und wie lange Ersatzteile verfügbar sein werden. Nur so lässt sich das neue Recht auch praktisch nutzen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration