Seit Januar 2025 ist die Entsorgung alter Kleidung über den Restmüll in der EU grundsätzlich verboten. Die neue Abfallrahmenrichtlinie schreibt vor, dass Textilien getrennt gesammelt werden müssen, um Recycling zu fördern. Doch es gibt Ausnahmen: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) empfiehlt, stark verdreckte Kleidung weiterhin in die schwarze Tonne zu werfen, da diese nicht mehr nutzbar ist und in Kleidercontainern keinen Wert hat.
Was gehört nicht in den Restmüll?
Die schwarze Tonne ist für Hausmüll gedacht, der kaum oder nicht recycelbar ist. Folgende Abfälle sollten jedoch nicht in den Restmüll:
- Plastik, Metall oder Verbundstoffe
- Flaschen oder Gefäße aus Glas
- Papier oder Pappe (Ausnahmen: Kassenzettel, Fahrkarten, Tapeten)
- Kaffeesatz und Speisereste
- Batterien, Sperrmüll, Elektrogeräte, Bauschutt und Schadstoffe
Für diese Abfallarten gibt es separate Entsorgungsoptionen über die kommunale Müllabfuhr oder den Wertstoffhof.
Was kommt in den Restmüll?
Trotz der langen Liste von Verboten bleiben viele Dinge übrig, die in die schwarze Tonne gehören:
- Hygieneartikel
- Asche und Zigarettenstummel
- Durchgetrocknete Farbe, Tapetenreste
- Geschirr, Spiegelglas, Fensterglas, gesprungenes Glas, alte Trinkgläser
- Staubsaugerbeutel und aufgesammelter Dreck
- Beschichtetes oder verschmutztes Papier, Fotos, Folien
- Kleine Mengen Holz (größere Formate zum Wertstoffhof)
Alte Kleidung gehört seit Januar 2025 nicht mehr in den Restmüll, es sei denn, sie ist stark verdreckt. In diesem Fall ist die schwarze Tonne laut VKU weiterhin akzeptabel.
Streitfälle und regionale Unterschiede
Die Regelungen zur Mülltrennung variieren je nach Bundesland und Stadt. In Frankfurt etwa darf eine Bratpfanne in den Restmüll, während andernorts die Wertstofftonne empfohlen wird. Bei Unsicherheit sollte die örtliche Müllabfuhr kontaktiert werden.



