Der für Dienstag angesetzte Prozessauftakt vor dem Landgericht Potsdam im Fall einer umstrittenen Sterbehilfe ist kurzfristig geplatzt. Grund ist die Befangenheit einer Schöffin, die nachträglich geltend gemacht wurde. Das Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und muss nun einen neuen Termin finden.
Die 77-jährige Angeklagte, ein Arzt aus Berlin, soll im Jahr 2021 einer 39-jährigen Frau mit psychischer Erkrankung den Zugang zu einer tödlichen Infusion gelegt haben. Die Frau starb, nachdem sie selbst die Infusion in Gang gesetzt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner Totschlag vor, da die Frau nach Ansicht der Anklage nicht frei verantwortlich über ihren Suizid entscheiden konnte.
Befangenheitsantrag nach persönlichem Kontakt
Die Verzögerung hatte mehrere Gründe: Zunächst fehlte eine Schöffin wegen Urlaubs. Später äußerte eine zweite Schöffin Bedenken, weil der Angeklagte als sogenannter Freitodbegleiter Kontakt zu ihrer Mutter gehabt hatte. Diese sei bei einem Vorgespräch anwesend gewesen, wie der Richter erläuterte. Die Vertreterin der Nebenklage beantragte daraufhin die Besorgnis der Befangenheit, was die Kammer überzeugte. Eine Gerichtssprecherin bestätigte: „Die Kammer folgte dieser Einschätzung und setzte von Amts wegen den Prozess aus.“
Wann der Prozess neu beginnen kann, soll in den kommenden Tagen entschieden werden. Der Angeklagte selbst äußerte sich vor dem Sitzungssaal zu seinen Beweggründen. Er sagte: „Aus der damaligen Situation stehe ich zu meiner Entscheidung. Mein Gewissen sagte mir, ich muss der Frau jetzt helfen.“ Er räumte ein, heute anders zu handeln, aber die Not der Frau sei innerhalb kürzester Zeit enorm gewachsen.
Vorwurf: Keine freie Willensbildung bei der Frau
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf ein psychiatrisches Gutachten, das erst nach dem Tod der Frau erstellt wurde. Es bescheinigt der 39-Jährigen eine „neurokognitive Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle“. Dadurch sei sie nicht in der Lage gewesen, ihren Suizidwunsch frei verantwortlich zu bilden. Der Arzt hatte die Entscheidung zur Hilfe jedoch getroffen, bevor dieses Gutachten vorlag – ein Umstand, der im Prozess eine zentrale Rolle spielen dürfte.
Der 77-Jährige ist kein Unbekannter in der Sterbehilfe-Szene: Bereits 2024 wurde er vom Landgericht Berlin wegen eines ähnlichen Falls zu drei Jahren Haft verurteilt. Seit März verbüßt er diese Strafe im offenen Vollzug in Berlin. Nach eigenen Angaben hat er seit 2021 rund 100 Menschen beim Sterben begleitet.
Zeuge mit einschlägiger Verurteilung geladen
Zum Gerichtstermin erschien auch ein weiterer Arzt, der in einem ähnlichen Fall verurteilt wurde und als Zeuge geladen war. Der 81-Jährige aus Essen war 2024 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er einem psychisch kranken Mann eine tödliche Infusion gelegt hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. In dem aktuellen Fall hatte sich die Frau 2021 zunächst an diesen Arzt gewandt, der den Fall jedoch wegen Arbeitsüberlastung nicht übernehmen wollte und seinen Kollegen empfahl.
Der Zeuge betonte vor dem Sitzungssaal, er habe den Kollegen ausdrücklich auf die psychische Erkrankung der Frau hingewiesen und ein Gutachten für unerlässlich gehalten. „Nach der Begleitung kam das Gutachten, hat die psychische Krankheit bestätigt und die Urteilsfähigkeit verneint“, sagte er. Damit bestätigte er die zentrale Annahme der Anklage.
Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grauzonen der Sterbehilfe in Deutschland. Während der Bundesgerichtshof die Beihilfe zur Selbsttötung in bestimmten Fällen für straffrei erklärt hat, liegt die Grenze dort, wo der Betroffene nicht mehr frei entscheiden kann. Genau diese Frage wird nun das Potsdamer Gericht zu klären haben – vorausgesetzt, es findet sich eine unbefangene Schöffin.



