Ex-Polizist vor Gericht: 320.000 Euro mit Fake-Wohnungen erbeutet
Ex-Polizist vor Gericht: 320.000 Euro erbeutet

Ein ehemaliger Berliner Polizist muss sich seit heute vor dem Landgericht Berlin verantworten. Der 37-Jährige soll mit erfundenen Mietwohnungsangeboten sensible Daten von Interessenten erlangt und damit umfangreiche Betrugstaten begangen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, insgesamt rund 320.000 Euro erschwindelt zu haben.

Anklage: Drei Anklagen, besonders schwerer Betrug

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Mann drei Anklagen erhoben. Sie lauten unter anderem auf besonders schweren Computerbetrug und besonders schweren Betrug. Die Taten sollen sich über einen Zeitraum von September 2021 bis September 2024 erstrecken. Der Angeklagte war früher in einer Abteilung zur Bekämpfung von Betrugskriminalität tätig, bevor er im Juni 2022 im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren entlassen wurde.

Zu Prozessbeginn kündigte sein Verteidiger an, dass sein Mandant zu einem späteren Zeitpunkt ein Geständnis ablegen werde. Die Anklage beschreibt, wie der Angeklagte ein „Betrugssystem geschaffen“ habe, um an Geld und Daten zu gelangen. Das erlangte Geld habe er für seinen aufwendigen Lebensstil verwendet.

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Fake-Wohnungen und falsche Hausverwaltungen

Die Masche des Angeklagten: Er inserierte im Internet Wohnungen, die es in Wirklichkeit gar nicht gab. Dabei trat er als Mitarbeiter von Berliner Hausverwaltungen auf, die ebenfalls nicht existierten. „Aufgrund der angespannten Wohnsituation kam es zu zahlreichen Interessenbekundungen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Per E-Mail forderte er die Interessenten dann zur Abgabe einer Selbstauskunft auf, um so an persönliche Daten zu gelangen.

Mit diesen gestohlenen Daten eröffnete er Konten bei Banken. Um an die Zugangsdaten und Bankkarten zu kommen, richtete er Nachsendeaufträge ein, sodass die Post an verwaiste Briefkästen oder andere Adressen geliefert wurde. So konnte er die Konten bis zum Dispositionskredit plündern.

Weitere Betrugsmethoden: Gehälter und Versicherungen

Die Anklage geht von „drei Säulen“ des Betrugssystems aus. Neben der Kontoeröffnung nutzte der Angeklagte auch Daten zu Arbeitgebern, um unter falscher Identität Gehälter umzuleiten. Darüber hinaus schloss er mit erlangten Daten Diebstahlversicherungen ab, meldete anschließend angebliche Diebstähle und kassierte die Versicherungssummen.

Der Prozess wird am 13. August fortgesetzt. Bis dahin bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß, sofern keine anderen Haftgründe vorliegen. Die Verhandlung wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren von Datenmissbrauch und die Notwendigkeit, persönliche Daten im Internet besonders zu schützen.

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