Ein Freund handelt online mit Schallplatten und erbte kürzlich. Sein Steuerberater kämpfte monatelang, um ihn vor der Erbschaftsteuer zu bewahren – obwohl der Freund zahlen wollte. Der Berater hielt das für einen Denkfehler und suchte weiter nach Gestaltungen. Dieses Beispiel zeigt ein grundlegendes Problem: Steuerberater agieren oft gegen ihr eigenes Berufsrecht, das sie als unabhängige Organe der Steuerrechtspflege definiert.
WhatsApp-Gruppe „Stiftungen“: Fokus auf Abschirmung
In einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Stiftungen“ tauschen sich Hunderte Unternehmer aus. Es geht fast ausschließlich um Erbschaft- und Wegzugsteuer, Holdings und Abschirmung. Dass Stiftungen auch gemeinnützig sein können, spielt keine Rolle. Eine gute Bekannte mit dreistelligem Millionenvermögen sucht seit Jahren einen Steuerberater, der ihr hilft, ihr Geld für Klimaschutz, Demokratie und Frauenrechte einzusetzen – ohne Erfolg.
Aggressive Werbung: „Steuerfrei, 0 Prozent mit Stiftung“
Auf LinkedIn und Youtube werben Steuerberater, Stiftungsanwälte und Privatbanken mit Slogans wie „Steuerfrei, 0 Prozent mit Stiftung“ oder „Endlich nicht mehr die Hälfte Ihres Vermögens an den Staat abgeben“. Der Begriff „Steuerschaden“ bezeichnet die gezahlte Steuer – als vermeidbaren Unfall. Die Botschaft: Wer zahlt, ist der Dumme.
Berufsordnung: Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege
Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer definiert Steuerberater in Paragraf 1 Absatz 1 als „Angehörige eines Freien Berufs und ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“ – seit 1961. Nirgends steht, dass es ihre Aufgabe sei, die Steuerlast zu minimieren. Dennoch wird gemeinnütziges Geben defensiv und bürokratisch kommuniziert, privatnützige Abschirmung aggressiv vermarktet.
Unsichtbare Kosten: Steuerausfälle und Vertrauensverlust
Der unsichtbare Preis ist hoch: 2023 nahm der Staat 9,2 Milliarden Euro Erbschaftsteuer ein, verzichtete aber auf knapp acht Milliarden durch Ausnahmen für Unternehmensvermögen. Wer weniger als 200.000 Euro erbt, zahlt 12,1 Prozent; wer mehr als 20 Millionen erhält, nach Abzug der Erlasse rund 4,7 Prozent – oft gar nichts, wenn Steuerberater Bedürftigkeit nachweisen. Die Friedrich-Ebert-Stiftung zeigte, dass aus 173 Millionen Euro Steuern nur noch 207.000 Euro wurden. Kein einziger Steuererlass ging nach Ostdeutschland.
Folgen für die Gesellschaft
Dieser Zustand kostet Vertrauen: Wenn die Regeln nicht für alle gleich funktionieren, steigt die Bereitschaft, an anderer Stelle zu schummeln. Zudem belohnt das Steuerrecht die Fessel von Vermögen: Wer nachweist, nicht an sein Geld heranzukommen, zahlt nichts – kann aber auch nichts Positives für die Gesellschaft gestalten. Legalität ist nicht das alleinige Kriterium; wie bei Tabak-, Glücksspiel- und Zuckerwerbung wären Selbstregulierung oder alternative Angebote nötig.
Ausblick: Gemeinwohlorientierte Steuerberater gefragt
Es gibt ethische Banken und zertifizierte Vermögensverwalter mit Wirkungsorientierung. Warum nicht auch gemeinwohlorientierte Steuerberater? Felix Oldenburg, Autor und CEO des Stiftungs-Start-ups Bcause, fragt: „Wie ein Beipackzettel aussehen könnte, der die Verbraucher darauf hinweist, was sie mit der meisten Steuerberatung wirklich kaufen: Steuergestaltung bindet Ihr Vermögen und entzieht es dem Gemeinwesen, in dem Ihre Kinder leben.“



