Ein Freund des Autors handelt online mit Schallplatten und erbte kürzlich. Sein Steuerberater kämpfte monatelang, um ihn vor der Erbschaftsteuer zu bewahren, obwohl der Freund zahlen wollte. Sein Berater hielt das für einen Denkfehler und suchte weiter nach Gestaltungsmöglichkeiten. In einer WhatsApp-Gruppe namens „Stiftungen“ tauschen sich Hunderte Unternehmer über Erbschaft- und Wegzugsteuer, Holdings und Abschirmung aus. Dass Stiftungen auch gemeinnützig sein können, spielt dort keine Rolle.
Millionärin sucht vergebens Berater für gemeinnütziges Engagement
Eine gute Bekannte des Autors mit einem dreistelligen Millionenvermögen sucht seit Jahren einen Steuerberater, der ihr hilft, ihr Geld für Klimaschutz, Demokratie und Frauenrechte einzusetzen. Sie benötigt Expertise in Gemeinnützigkeit und Impact Investing – bislang erfolglos. Die Werbung auf LinkedIn und Youtube zeigt ein anderes Bild: „Steuerfrei, 0 Prozent mit Stiftung“, „Endlich nicht mehr die Hälfte Ihres Vermögens an den Staat abgeben“, „Immobilie an Stiftung verkaufen. So geht es.“
Der Begriff „Steuerschaden“ prägt die Branche
In Werbebotschaften, Mandantenrundschreiben und Fortbildungsprogrammen taucht immer wieder der Begriff „Steuerschaden“ auf. Er bezeichnet die zu zahlende Steuer. In dieser Sprache ist der Staat der Schädiger, der Bürger der Geschädigte und die Steuerzahlung ein vermeidbarer Unfall. Die Botschaft: Wer zahlt, ist der Dumme. Die Sozialforschung nennt dies bedingte Kooperation: Die Steuerehrlichkeit hängt vom vermuteten Verhalten der anderen ab. Viele glauben, dass Nachbarn weniger Steuern zahlen – eine Verzerrung, die durch die Branche verstärkt wird.
Berufsordnung: Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege
Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer definiert in Paragraph 1 Absatz 1: „Steuerberater sind Angehörige eines Freien Berufs und ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege.“ Nirgends steht, dass sie die Steuerlast minimieren müssen. In 30 Paragrafen sind Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Werbung geregelt, nicht jedoch die Pflicht zur Steuerminimierung. Gemeinnütziges Geben wird defensiv und bürokratisch kommuniziert, privatnützige Abschirmung aggressiv vermarktet.
Hohe unsichtbare Kosten für die Gesellschaft
Der unsichtbare Preis dieser Praxis ist hoch. Erstens im Haushalt: Was bei der Erbschaftsteuer ausfällt, holt sich der Staat bei Löhnen und Konsum. 2023 nahm er 9,2 Milliarden Euro Erbschaftsteuer ein (knapp ein Prozent des Gesamtsteueraufkommens), verzichtete aber aufgrund von Ausnahmen für Unternehmensvermögen auf knapp acht Milliarden Euro. Der Subventionsbericht der Bundesregierung führt die Erbschaftsteuerbegünstigung als größte Steuersubvention. Wer weniger als 200.000 Euro erbt, zahlt 12,1 Prozent; wer mehr als 20 Millionen Euro erhält, zahlt nach Erlässen rund 4,7 Prozent – oft gar nichts, wenn Steuerberater Bedürftigkeit nachweisen.
Vertrauensverlust und fehlende Alternativen
Zweitens kostet dieser Zustand Vertrauen. Die Werbung verspricht: Wer es sich leisten kann, muss nicht zahlen. Die Statistik bestätigt dies. Wenn Regeln nicht für alle gleich funktionieren, steigt die Bereitschaft zu schummeln. Drittens belohnt das Steuerrecht die Fesselung von Vermögen: Wer nachweist, dass er nicht an sein Geld herankommt, muss nichts zahlen. Freiwillig gefesseltes Vermögen kann aber nicht positiv für die Gesellschaft eingesetzt werden.
Selbstregulierung und alternative Angebote gefordert
Legalität ist nicht das alleinige Kriterium für schädliches Verhalten. Tabakwerbung ist reguliert, Glücksspiel gedeckelt, Zucker gekennzeichnet. Vor Werbeverboten liegt Selbstregulierung und alternative Angebote. Es gibt ethische Banken und zertifizierte Vermögensverwalter mit Fokus auf Wirkung. Warum nicht gemeinwohlorientierte Steuerberater? Der Bedarf ist da. Ein Beipackzettel für Steuerberatung könnte warnen: „Steuergestaltung bindet Ihr Vermögen und entzieht es dem Gemeinwesen, in dem Ihre Kinder leben.“



