Steuererklärung 2025: Mit Werbungskosten bis zu 1.172 Euro sparen
Steuererklärung: So sparen Sie mit Werbungskosten

Die Mehrheit der Steuerpflichtigen in Deutschland erhält nach der Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurück. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.172 Euro, wie das Statistische Bundesamt ermittelte. Grund dafür ist, dass Arbeitnehmern monatlich Lohnsteuer abgezogen wird, die oft zu hoch ausfällt, weil gleichzeitig beruflich bedingte Ausgaben anfallen, die steuermindernd wirken.

Werbungskostenpauschale und typische Ausgaben

Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro, ohne dass Belege nötig sind. Liegen die tatsächlichen Ausgaben darüber, lohnt sich der Nachweis. Zu den typischen Werbungskosten zählen Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Schreib- und Büromaterial. „Wenn Sie keine Quittungen für Ihre Arbeitsmittel gesammelt haben, können Sie in der Regel pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings gibt es für Pauschalen keinen Rechtsanspruch; Belege sollten aufbewahrt werden. Auch Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände sowie Berufshaftpflichtversicherungen sind absetzbar.

Arbeitszimmer und Homeoffice

Für das häusliche Arbeitszimmer können Sie entweder die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete und Nebenkosten) absetzen oder die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage (insgesamt 1.260 Euro). Gegenstände bis 952 Euro brutto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können sofort abgeschrieben werden. Bei teureren Anschaffungen ist der Kaufpreis über die Nutzungsdauer zu verteilen, die in den Afa-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt ist – für Möbel beispielsweise 13 Jahre. Wer bereits privat genutzte Möbel ins Arbeitszimmer stellt, kann den Restwert umwidmen und anteilig abschreiben.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Pendlerpauschale und Unfallkosten

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Bei einer Fünftagewoche werden üblicherweise 220 bis 230 Arbeitstage anerkannt. Wer im Homeoffice arbeitet, muss die Tage entsprechend kürzen. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg können zusätzlich abgesetzt werden, wenn keine Versicherung zahlt. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Seminaren sind absetzbar. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden, wobei ein steuerfreies Jobticket die Pauschale mindert.

Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen

Für Dienstreisen gibt es Verpflegungspauschalen: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn die Maßnahme beruflich veranlasst ist. Dazu zählen Teilnahmegebühren, Fachliteratur und Reisekosten. Bewerbungskosten wie Porto, Fotos und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen können eingereicht werden. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung“, so die VLH. Als Nachweis reichen oft Einladungen oder Absagen.

Arbeitskleidung und doppelte Haushaltsführung

Berufskleidung wie Arztkittel oder Uniformen ist absetzbar, wenn private Nutzung ausgeschlossen ist. Die Reinigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden – etwa 77 Cent für eine 95-Grad-Wäsche oder 55 Cent für den Kondenstrockner. Bei doppelter Haushaltsführung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden, wobei Ausgaben bis 5.000 Euro als unproblematisch gelten (BMF-Schreiben IV C 5 - S 2353/19/10011 :006).

Umzugskosten und weitere Tipps

Bei beruflich bedingtem Umzug können Sie Kosten für Möbeltransport, doppelte Miete und Maklergebühren absetzen. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale von 964 Euro (ab März 2024) plus 643 Euro für jede weitere Person. Nachhilfe für Kinder aufgrund des Schulwechsels ist bis zu 1.286 Euro absetzbar. Wer höhere Ausgaben hat, kann die tatsächlichen Kosten einreichen, muss aber Belege vorlegen können. Aus privaten Gründen umgezogen? Dann sind nur haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzbar.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration