Steuererklärung: Diese Werbungskosten können Sie absetzen
Steuererklärung: Werbungskosten clever absetzen

Die meisten Menschen, die eine Steuererklärung einreichen, erhalten Geld zurück – im Durchschnitt zuletzt 1172 Euro, wie das Statistische Bundesamt für das Jahr 2021 ermittelte. Grund dafür ist, dass Arbeitnehmern monatlich Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird, die oft zu hoch ausfällt, weil gleichzeitig Ausgaben anfielen, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt.

Werbungskostenpauschale von 1230 Euro

Bei Angestellten zieht das Finanzamt pauschal 1230 Euro als Werbungskosten von den Einkünften ab – auch ohne Nachweise. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast. Wer höhere Werbungskosten nachweisen kann, spart zusätzlich Steuern. Zu den typischen Werbungskosten zählen Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Schreib- und Büromaterial. „Wenn Sie keine Quittungen gesammelt haben, können Sie pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings gibt es für Pauschalen keinen Rechtsanspruch, daher ist es besser, alle Belege aufzubewahren.

Arbeitszimmer und Homeoffice

Wer zu Hause einen Arbeitsplatz einrichtet, kann die Kosten absetzen. Gegenstände bis 952 Euro (brutto) gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und dürfen sofort abgesetzt werden. Bei teureren Anschaffungen wird der Kaufpreis über die Nutzungsdauer verteilt – bei fünf Jahren also 20 Prozent pro Jahr. Wer alte Möbel privat gekauft hat und nun beruflich nutzt, kann sie umwidmen und den Restwert anteilig abschreiben. Die Nutzungsdauer ist in den Afa-Tabellen festgelegt; für Möbel beträgt sie 13 Jahre. Wer kein anderes Arbeitsplatz hat, kann entweder pauschal 1260 Euro pro Jahr oder die tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten ansetzen. Alternativ gilt die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Tage (maximal 1260 Euro).

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Pendlerpauschale und Unfallkosten

Für Fahrten zum Arbeitsplatz gibt es die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche akzeptieren Finanzämter meist 220 bis 230 Arbeitstage. Wer Homeoffice macht, muss die Pendlertage entsprechend kürzen. Zu den beruflichen Fahrten zählen auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Seminaren. Mit der Pauschale sind Sprit-, Reparatur- und Wartungskosten abgegolten. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind eine Ausnahme: Reparaturkosten, die keine Versicherung trägt, können zusätzlich abgesetzt werden, ebenso Fahrten zum Arzt oder zur Reha. Die Pauschale gilt für jedes Verkehrsmittel, auch zu Fuß. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, allerdings mindert ein steuerfreies Jobticket die Entfernungspauschale.

Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen

Bei Dienstreisen können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden sowie für An- und Abreisetag, 28 Euro bei 24-stündiger Abwesenheit – sofern der Arbeitgeber nicht erstattet. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn die Fortbildung beruflich veranlasst war und selbst getragen wurde. Dazu zählen Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten. Wer Fortbildung mit Urlaub verbindet, muss die Kosten aufteilen. Bewerbungskosten wie Fotos, Kopien, Porto und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen können ebenfalls angesetzt werden. Pro Bewerbungsmappe per Post sind pauschal 8,50 Euro absetzbar, per E-Mail 2,50 Euro. Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung.

Arbeitskleidung von der Steuer absetzen

Normale Kleidung ist privat, auch wenn sie beruflich getragen wird. Nur Berufskleidung ohne private Nutzung – wie Arztkittel, Uniformen oder Schutzkleidung – ist absetzbar. Die Reinigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden: pro Waschladung mit 95 Grad bis 77 Cent, mit Pflegeleicht-Programm bis 88 Cent, Kondenstrockner 55 Cent, Bügeln maximal sieben Cent. Bis zu 110 Euro jährlich verzichten die meisten Finanzämter auf Belege; diese Summe umfasst auch Arbeitsmittel wie Druckerpapier oder Stifte.

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Doppelte Haushaltsführung

Bei berufsbedingter Zweitwohnung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel vollständig als Werbungskosten absetzbar sind (Az.: VI R 18/17). Seit 2020 gelten Ausgaben bis 5000 Euro als unproblematisch (BMF-Schreiben IV C 5 - S 2353/19/10011 :006).

Umzugspauschale

Bei beruflichem Umzug (neuer Arbeitsplatz oder mindestens eine Stunde kürzere Fahrzeit) können Kosten für Möbeltransport, doppelte Miete, Maklergebühren und Pendlerpauschale bei Wohnungssuche abgesetzt werden. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale: ab März 2024 964 Euro (vorher 886) für den Umziehenden, 643 Euro (vorher 590) für jede weitere Person, 193 Euro (vorher 177) für Personen ohne eigene Wohnung. Nachhilfekosten für Kinder wegen Schulwechsels sind bis 1286 Euro (vorher 1181) absetzbar. Wer höhere Ausgaben hat, kann die individuellen Kosten einreichen, muss aber Belege vorlegen. Bei privatem Umzug oder ohne ausreichende Fahrzeitverkürzung sind die Kosten nur eingeschränkt absetzbar – etwa als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung.

Dieser Artikel erschien erstmals im August 2025 und wurde am 02.04.2026 geprüft und aktualisiert.