Steuerregeln für Beamte: So viel zahlen sie wirklich
Steuerregeln für Beamte: So viel zahlen sie wirklich

Beamte sind normale Steuerbürger: Sie zahlen auf ihr Einkommen Einkommensteuer, jedoch keine Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Stattdessen gelten besondere Regeln, die sich auf ihr Nettoeinkommen auswirken. Das Handelsblatt gibt einen Überblick.

Müssen Beamte Steuern zahlen?

Ja, Beamte zahlen auf ihr Einkommen Steuern, sagt Frank Zitka, Sprecher des Deutschen Beamtenbundes (DBB). Beamte seien „normale Steuerbürger“, genau wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Es gibt keine gesonderten Steuern nur für Beamte oder Steuern, von denen nur Beamte befreit sind. Allerdings gilt für Beamte die sogenannte „besondere Lohnsteuertabelle“. Sie wird auf Einkommen angewendet, die nicht rentenversicherungspflichtig sind – etwa auch bei Berufssoldaten oder Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften.

Zahlen Beamte Sozialabgaben?

Bei den Sozialabgaben gelten andere Regeln. Im Gegensatz zu Angestellten gilt für Beamte die Versicherungsfreiheit, sagt Steffen Gall, Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Daher werden Beamten von ihrem Einkommen keine Sozialabgaben abgezogen. Das betrifft die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

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Warum zahlen Beamte nicht in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein?

Das liegt am Alimentationsprinzip. Zitka führt aus: „Beamte werden auf Lebenszeit verbeamtet. Sie können also insofern nicht arbeitslos werden und beziehen keine Rente, sondern eine Pension.“ Sozialabgaben für eine Arbeitslosen- oder Rentenversicherung fallen deshalb nicht an. Außerdem ist im Sozialgesetzbuch V geregelt, dass Beamte nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, erklärt Dominik Heck, Sprecher vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Sie können sich freiwillig in der GKV versichern, erhalten von ihren Dienstherren aber in der Regel keinen Arbeitgeberzuschuss. Ihren Krankenversicherungsschutz organisieren Beamte meist in der Kombination aus staatlicher Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV).

Wie viel zahlen Beamte für die Krankenversicherung?

Die staatliche Beihilfe übernimmt einen Anteil an den Krankheits- und Behandlungskosten. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung liegt dieser Anteil bei Beamten in der Regel bei 50 Prozent, bei Pensionären bei bis zu 80 Prozent. Nur das Restkostenrisiko muss in der PKV abgesichert werden – das entspricht 20 bis 50 Prozent der Kosten. Entsprechend geringer seien für Beamte die PKV-Beiträge gegenüber Privatversicherten, die keine Beamten sind, sagt Heck. „Wer nur 50 Prozent Restkosten absichern muss, wird dafür auch nur 50 Prozent des vergleichbaren Nicht-Beamten-Beitrags zahlen.“

Haben Beamte deshalb ein höheres Netto-Einkommen?

Das Alimentationsprinzip wirkt sich nach Angaben des DBB auch auf die Höhe des Einkommens von Beamten aus. Demnach liegt die Brutto-Besoldung eines Beamten unter dem Brutto-Angestelltengehalt für vergleichbare Tätigkeiten. Beamte zahlen in der Regel also weniger Sozialabgaben, verdienen allerdings auch schlechter als Angestellte in der freien Wirtschaft. Auch für den Arbeitgeber seien die Personalkosten bei Beamten und Angestellten insgesamt vergleichbar. Der Staat als Arbeitgeber spart während der aktiven Berufsphase den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen, zahlt aber später die Pension. „Auf die Gesamtlebenszeit berechnet gleichen sich die Personalkosten pro vergleichbare Tätigkeit zwischen Beamten und Angestellten wieder an“, sagt Zitka.

Was können Beamte von der Steuer absetzen?

Beamte können grundsätzlich – wie auch Angestellte – verschiedene Ausgaben in der Steuererklärung angeben, sagt Gall. Dazu gehören Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen. Die Beiträge für ihre private Kranken- und Pflegeversicherung können Beamte als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, allerdings nur für Grundsicherungsleistungen. Der Höchstbetrag liegt bei 1900 Euro im Jahr, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern bei 3800 Euro jährlich.

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Zahlen Beamte Steuern auf ihre Pension?

Weil die Pension als Einkommen gilt, zahlen Beamte darauf ebenfalls Steuern. Die Steuerhöhe hängt von denselben Faktoren ab wie bei den gesetzlichen Renten, sagt Zitka. Bis 2005 wurde nur der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente versteuert (rund 27 Prozent), während Beamte damals bereits mindestens 60 Prozent ihrer Pension versteuern mussten. Das Bundesverfassungsgericht stufte diese Ungleichheit im März 2002 als verfassungswidrig ein. Seit 2005 werden gesetzliche Renten und Pensionen schrittweise stärker besteuert. Ab 2058 erhalten weder neue Rentner noch neu pensionierte Beamte einen Steuerfreistellungsbetrag auf ihre Altersbezüge – dann gelten für beide Gruppen dieselben Steuerregeln.