Tankrabatt, Honigkauf, Online-Shopping: Das ändert sich im Juni
Tankrabatt, Honigkauf, Online-Shopping: Juni-Änderungen

Der Juni bringt zahlreiche Veränderungen für Verbraucher in Deutschland mit sich. Von auslaufenden Steuererleichterungen beim Tanken über neue Kennzeichnungspflichten für Honig bis hin zu erleichtertem Widerruf bei Online-Käufen – ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Tankrabatt endet am 30. Juni

Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass die Tankrabatte zum Monatsende auslaufen. Die Bundesregierung hatte die Steuern auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt, doch diese Maßnahme endet am 30. Juni. Es ist unklar, wann genau die Preise an den Zapfsäulen steigen werden. Ein sofortiger Sprung zur Mitternacht ist durch die 12-Uhr-Regel unwahrscheinlich, wonach Preise nur mittags erhöht werden dürfen. Der Hauptanstieg könnte daher am 30. Juni oder erst am 1. Juli erfolgen. Möglicherweise steigen die Preise auch schon in den Tagen davor leicht an, wie bereits 2022 geschehen. Entscheidend ist, wann der Sprit die Raffinerie oder das Tanklager verlassen hat. Noch einige Zeit nach dem Stichtag könnten Tankstellen Vorräte an niedriger versteuertem Kraftstoff haben, sodass ein sich über mehrere Tage ziehender Preisanstieg denkbar ist – wenn auch nach Erfahrungen aus 2022 eher unwahrscheinlich.

Transparenz beim Honigkauf

Honigliebhaber können ab dem 14. Juni genau nachvollziehen, woher ihr Honig stammt. Dann müssen auf jedem Glas alle Ursprungsländer angegeben werden, wenn es mehrere sind, inklusive prozentualer Angabe nach Menge. Bislang reichte oft die pauschale Formulierung „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Gläser, die vor dem Stichtag nach alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen jedoch weiterverkauft werden.

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Mehr Schutz beim Online-Shopping: Widerruf per Button

Ab dem 19. Juni wird der Widerruf von Online-Verträgen einfacher. Unternehmen müssen einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf Websites und in Apps anbieten, sodass es genauso leicht ist, einen Vertrag zu widerrufen wie ihn abzuschließen. Gleichzeitig sollen versteckte Design-Tricks, die Nutzer zu ungewollten Entscheidungen verleiten, der Vergangenheit angehören.

Fußball-WM mit neuen Regeln

Am 11. Juni beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko, das Endspiel ist am 19. Juli. Verschärfte Regeln sollen diskriminierendes Verhalten verhindern: Wenn ein Spieler in einer Konfrontation mit dem Gegner seine Hand vor den Mund hält, kann dies mit einer Roten Karte bestraft werden. Auch Spieler, die den Platz aus Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung verlassen, können die Rote Karte sehen. Dies gilt auch für Offizielle, die Spieler dazu auffordern. Verursacht ein Team einen Spielabbruch, wird die Partie für den Gegner gewertet.

Solarstrom teilen – weniger Auflagen ab Juni

Ab dem 1. Juni 2026 können Hauseigentümer Solarstrom von ihrem Dach einfacher an Nachbarn im gesamten Viertel abgeben. Das sogenannte Energy Sharing wird unbürokratischer möglich. Die Neuregelung erlaubt die gemeinsame Nutzung erneuerbaren Stroms innerhalb lokaler Energiegemeinschaften. Wer lokal erzeugten Strom übrig hat, kann diesen an Nachbarn im eigenen Quartier verkaufen und wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Anders als beim Mieterstrom geht es nicht um eine Vollversorgung. Dennoch sind einige Pflichten zu beachten, darunter eine viertelstündige Messung der Stromerzeugung und -nutzung sowie der Abschluss zweier Verträge: eines Stromliefervertrags und eines Vertrags mit Details zur gemeinsamen Nutzung.

Genauere Kennzeichnungen bei Milchprodukten

Am 14. Juni tritt eine neue Verordnung für Milchprodukte in Kraft. Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt: „Für Verbraucher wird durch die neue Milchproduktqualitätsverordnung die Kennzeichnung genauer und verständlicher.“ So gibt es für die Angabe „laktosefrei“ jetzt eine genaue Grenze: Ein Milchprodukt darf nur dann als laktosefrei bezeichnet werden, wenn es weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthält. Der Wert muss künftig direkt angegeben werden. Auch die Wärmebehandlung von Milch wird klarer gekennzeichnet. Für die Bezeichnung „frisch“ gilt: Wärmebehandelte Milch darf nur dann mit „frisch“ beworben werden, wenn sie bei maximal 8 Grad höchstens drei Wochen haltbar ist.

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Erste Bundesländer starten in die Sommerferien

Die ersten Bundesländer beginnen am 26. Juni mit den großen Ferien: Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland lassen als erstes die Schulkinder und Jugendlichen die Füller fallen lassen. Das letzte Bundesland, Bayern, startet wie immer am 31. Juli in die Sommerferien.