Ein totes Tier im eigenen Garten ist für viele Menschen ein Schock. Neben dem unangenehmen Anblick stellt sich schnell die Frage nach der fachgerechten Beseitigung. Grundsätzlich gilt: Wer ein totes Wildtier auf seinem Grundstück entdeckt, muss sich in der Regel selbst um die Entsorgung kümmern. Die Vorschriften unterscheiden sich jedoch je nach Tierart und Region.
Kleine Wildtiere über den Restmüll entsorgen
Bei Haustieren wie Hunden oder Katzen ist die Rechtslage klar: Sie dürfen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) legal im Garten bestattet werden. Bei Wildtieren ist die Situation komplizierter. „Die regionalen Gegebenheiten und Vorschriften innerhalb Deutschlands unterscheiden sich“, erklärt Beate Winterer vom Kreisverwaltungsreferat München auf Nachfrage von myHOMEBOOK.
Für kleine Wildtiere wie Mäuse, Eichhörnchen oder Igel ist die Entsorgung meist unkompliziert. Sie können über den Restmüll entsorgt werden, da dieser verbrannt wird. Dennoch empfiehlt es sich, vorher beim zuständigen Entsorgungsträger nachzufragen. Wichtig ist der Eigenschutz: Wildtiere sind nicht entwurmt oder geimpft und können Krankheiten wie das Hantavirus übertragen. Daher sollten Finder Einmalhandschuhe und eine FFP3-Maske tragen. Nach der Entsorgung ist auch die Schutzkleidung fachgerecht zu beseitigen.
Große Wildtiere nicht in den Restmüll werfen
Anders verhält es sich bei größeren Tieren. Ab etwa Katzengröße dürfen tote Tiere laut Tierkörperbeseitigungsgesetz nicht in den Restmüll gegeben werden. Dazu zählen Marder, Füchse, aber auch Rehe und Wildschweine. Für Laien ist oft nicht erkennbar, ob ein Tier an einer ansteckenden Krankheit verendet ist. Deshalb empfiehlt es sich, das zuständige Veterinäramt zu informieren. Auch Jagdbehörden oder Tierärzte können weiterhelfen.
„Tote Wildtiere, die keine übertragbare Krankheit hatten, können aus veterinärrechtlicher Sicht vergraben werden“, so Winterer. Gleichzeitig rät das Veterinäramt aus hygienischen Gründen davon ab, dies regelmäßig auf dem eigenen Grundstück zu tun.
Vogelgrippe bei toten Vögeln beachten
Besondere Vorsicht ist bei toten Vögeln geboten, insbesondere wegen der Vogelgrippe. Diese hoch ansteckende Viruserkrankung kommt vor allem bei wild lebenden Wasservögeln vor. „Wer einen toten Wasservogel oder vermehrt andere Vögel findet, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt mitteilen“, sagt Winterer. Bei einem einzelnen toten Singvogel ist eine Vogelgrippe unwahrscheinlich. Dieser kann sicher in einer Tüte verpackt über den Hausmüll entsorgt werden. „In allen Fällen sollte man unbedingt vermeiden, die Vögel zu berühren, und bei der Entsorgung Einmalhandschuhe tragen“, so Winterer.
Regionale Regeln können abweichen
Neben den bundesweiten Vorschriften sollten auch regionale Satzungen oder Allgemeinverfügungen beachtet werden. Vor allem bei regionalen Tierseuchen gelten mitunter besondere Vorgaben. Eine Rücksprache mit den zuständigen Behörden ist daher empfehlenswert.



