Wohngeld ab welchem Einkommen? Voraussetzungen 2025
Wohngeld: Einkommensgrenzen und Voraussetzungen 2025

Wohngeld: Wer hat Anspruch?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum. Es soll Menschen mit geringem Einkommen entlasten. Ob Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Miete beziehungsweise Belastung ab. Seit der Reform 2023 sind die Einkommensgrenzen deutlich gestiegen, sodass mehr Haushalte als zuvor förderungsfähig sind.

Konkret gilt: Ihr Einkommen muss unterhalb einer bestimmten Grenze liegen, die sich aus der sogenannten Wohngeldformel ergibt. Diese berücksichtigt nicht nur das Einkommen, sondern auch die angemessene Miete. Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch. Die genauen Grenzen variieren je nach Stadt und Haushaltsgröße.

Neue Einkommensgrenzen 2025

Zum 1. Januar 2025 wurden die Einkommensgrenzen erneut angehoben. Grund dafür ist die allgemeine Preisentwicklung, insbesondere bei Mieten und Energie. Dadurch können nun auch Haushalte Wohngeld beantragen, die bisher knapp über der Grenze lagen. Laut Bundesbauministerium profitieren von der Erhöhung rund 300.000 zusätzliche Haushalte.

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Die konkreten Beträge: Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze nun bei 1.500 Euro netto im Monat. Für zwei Personen sind es 2.100 Euro, für drei Personen 2.700 Euro und für jede weitere Person kommen 600 Euro hinzu. Diese Werte sind bundesweit einheitlich, können aber in teuren Städten wie München oder Frankfurt höher ausfallen, da dort auch die angemessenen Mieten höher sind.

So berechnen Sie Ihren Anspruch

Ob Sie Wohngeld erhalten, können Sie mit einem Online-Rechner prüfen. Dazu benötigen Sie Angaben zu Ihrem monatlichen Nettoeinkommen, zur Miete und zur Anzahl der Haushaltsmitglieder. Das Einkommen wird um bestimmte Freibeträge bereinigt, zum Beispiel für Kinder oder behinderte Angehörige.

Die Höhe des Wohngeldanspruchs steigt mit der Miete und sinkt mit dem Einkommen. Im Durchschnitt werden 2025 etwa 180 Euro pro Monat ausgezahlt, in teuren Städten auch deutlich mehr. Die maximale Förderung beträgt rund 500 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt in München.

Was zählt zum Einkommen?

Zum Einkommen zählen alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Rente, Arbeitslosengeld, Elterngeld (teilweise) und Kapitalerträge. Abgezogen werden Steuern, Sozialabgaben und bestimmte Freibeträge. Kein Einkommen sind Kindergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung – diese werden nicht angerechnet, aber dennoch bei der Berechnung berücksichtigt, da sie den Bedarf decken.

Besonderheit: Wer bereits Bürgergeld oder Grundsicherung erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, da diese Leistungen die Wohnkosten bereits abdecken. Wohngeld ist also eine Hilfe für Menschen, die knapp über dem Existenzminimum liegen, aber dennoch Unterstützung brauchen.

So beantragen Sie Wohngeld

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde, meist beim Sozialamt oder der Stadtverwaltung. Sie benötigen einen ausgefüllten Antrag, Einkommensnachweise der letzten sechs Monate, Mietvertrag und ggf. Nachweise über weitere Belastungen. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.

Tipp: Lassen Sie sich vor dem Antrag beraten, ob Sie überhaupt anspruchsberechtigt sind. Viele Städte bieten kostenlose Beratung an. Ein Antrag lohnt sich auch, wenn Sie nur knapp über der Grenze liegen, denn die Berechnung ist komplex und kann zu Ihren Gunsten ausfallen.

Häufige Fragen

Wie oft wird Wohngeld ausgezahlt? Wohngeld wird monatlich ausgezahlt, in der Regel auf Ihr Konto.

Muss ich Wohngeld zurückzahlen? Nein, Wohngeld ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen? In der Regel wird Wohngeld ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Eine rückwirkende Zahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert? Sie müssen Änderungen unverzüglich der Wohngeldbehörde melden. Der Bescheid wird dann neu berechnet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohngeldbehörde oder nutzen Sie den Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums online.

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