Haustürgeschäfte widerrufen: So nutzen Sie Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht richtig
Haustürgeschäfte widerrufen: Ihr 14-tägiges Recht

Überrumpelt an der Haustür? So nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht effektiv

Ein unerwarteter Klingelton an der Haustür oder ein unerwünschter Werbeanruf am Telefon kann Verbraucherinnen und Verbraucher schnell in unangenehme Situationen bringen. Viele fühlen sich überrumpelt und schließen aus Höflichkeit oder Verunsicherung Verträge ab, die sie später bereuen. Die gute Nachricht: In solchen Fällen steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zur Verfügung, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen betont.

Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften

Bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, die beispielsweise per Post, Telefon oder über das Internet abgeschlossen werden, haben Kundinnen und Kunden grundsätzlich 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Dieses Recht gilt laut den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern auch für Haustürgeschäfte, bei denen Vertreter unangemeldet an der Tür erscheinen. Der einfachste Weg, einen unliebsamen Vertrag loszuwerden, ist somit die fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts.

So gestalten Sie Ihren Widerruf richtig

Für einen Widerruf gibt es keine besonderen formalen Vorschriften, doch empfiehlt es sich, diesen schriftlich vorzunehmen. Nutzen Sie dafür beispielsweise ein Einschreiben oder eine E-Mail mit Empfangs- oder Lesebestätigung, um die rechtzeitige Absendung und die ordnungsgemäße Zustellung beim Empfänger besser nachweisen zu können. In Ihrem Schreiben sollten Sie klar angeben, dass Sie den Vertrag widerrufen. Gründe für den Widerruf müssen Sie nicht nennen. Vergessen Sie nicht, wichtige Daten wie die Vertrags- und Kundennummer anzuführen.

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Besonderer Fall: Wenn Sie sich an keinen Vertragsschluss erinnern

Falls Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde, an dessen Abschluss Sie sich gar nicht erinnern können, können Sie in Ihrem Schreiben zunächst darauf hinweisen, dass kein Vertrag besteht. Fordern Sie den Absender einer Forderung dazu auf, den Vertragsschluss sowie die etwaige Belehrung über das Widerrufsrecht nachzuweisen. Anschließend widerrufen Sie den Vertrag vorsorglich, um auf der sicheren Seite zu sein. Diese Vorgehensweise schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und stellt sicher, dass Ihre Verbraucherrechte gewahrt bleiben.

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