Mann stirbt in Polizeigewahrsam in Münster
Ein 41-jähriger Obdachloser starb nach Festnahme wegen Raubverdachts in seiner Zelle. Die Todesursache ist unklar, eine Obduktion ergab keine Fremdeinwirkung.
Ein 41-jähriger Obdachloser starb nach Festnahme wegen Raubverdachts in seiner Zelle. Die Todesursache ist unklar, eine Obduktion ergab keine Fremdeinwirkung.
Der NRW-Verfassungsgerichtshof verkündet am 30. Juni das Urteil im Streit um abgelehnte Beweisanträge von SPD und FDP im Solingen-Untersuchungsausschuss.