Ein 46-jähriger Autofahrer hat am Sonntagmorgen bei Hüfingen einen schweren Unfall verursacht. Er war nach Polizeiangaben mit mehr als 1,8 Promille Alkohol im Blut unterwegs und verlor auf einer Landstraße die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Wagen kam von der Fahrbahn ab, überschlug sich auf einer angrenzenden Wiese und blieb auf dem Dach liegen. Der Fahrer wurde lebensgefährlich verletzt und musste von Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht werden.
Unfallhergang und Ermittlungen
Der Unfall ereignete sich auf einer Strecke von Hüfingen in Richtung der Bundesstraße 31. Aus noch ungeklärter Ursache kam der Fahrer nach rechts von der Straße ab. Das Auto durchbrach einen Zaun und überschlug sich mehrfach auf der Wiese. Die Polizei geht nach ersten Erkenntnissen davon aus, dass überhöhte Geschwindigkeit und Alkoholeinfluss eine wesentliche Rolle spielten. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab einen Wert von 1,8 Promille. Daraufhin wurde der Führerschein des Mannes beschlagnahmt.
Zur genauen Klärung des Unfallhergangs wurde ein Gutachter beauftragt. Die Polizei sucht zudem nach Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Die Ermittlungen dauern an. Der Schaden am Fahrzeug wird auf mehrere tausend Euro geschätzt.
Alkohol am Steuer – eine unterschätzte Gefahr
Der Vorfall reiht sich in eine Serie von Unfällen unter Alkoholeinfluss ein. Allein im Landkreis Schwarzwald-Baar registrierte die Polizei im vergangenen Jahr über 50 Unfälle mit alkoholisierten Fahrern. Mit 1,8 Promille ist die Fahrtüchtigkeit massiv eingeschränkt – die Reaktionszeit verlängert sich, das Risiko von Fehleinschätzungen steigt drastisch. Die Polizei warnt eindringlich vor den Folgen von Alkohol am Steuer. Im schlimmsten Fall drohen nicht nur Strafen, sondern auch lebensgefährliche Verletzungen oder der Tod.
Der verletzte Fahrer wird derzeit auf der Intensivstation eines Krankenhauses behandelt. Über seinen Zustand gibt es keine weiteren Informationen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft, ob der Mann bereits einschlägig vorbestraft ist.



