Ganztagsbetreuung in Grundschule: Was Eltern ab Herbst wissen müssen
Ganztagsbetreuung Grundschule: Was Eltern wissen müssen

Ab dem neuen Schuljahr, das in Baden-Württemberg Mitte September beginnt, haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von mindestens acht Stunden an fünf Tagen pro Woche. Dies teilt das Kultusministerium mit. Der Anspruch gilt zunächst nur für die etwa 110.000 Kinder, die eingeschult werden, und wird in den Folgejahren schrittweise auf alle Grundschulalter ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben dann alle Kinder im Grundschulalter diesen Anspruch. Eine Pflicht zur Betreuung besteht nicht; die Entscheidung liegt bei den Eltern.

Platzangebot: Bedarf und Engpässe

Laut einer Berechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft müssen in Baden-Württemberg bis 2029 mindestens 22.400 zusätzliche Plätze in der Ganztagsbetreuung geschaffen werden, um die erwartete Nachfrage zu decken. Grundlage sind die Betreuungswünsche der Eltern aus dem Jahr 2024. Sollte der Bedarf weiter steigen, wären noch deutlich mehr Plätze nötig. Eine flächendeckende Erhebung zur aktuellen Situation gibt es laut Gemeindetag nicht. Die Rückmeldungen der Städte und Gemeinden seien sehr unterschiedlich: In manchen Kommunen reichen die bestehenden Angebote aus, andernorts zeichnen sich Engpässe ab. Der Gemeindetag geht davon aus, dass der Bedarf noch steigen dürfte, da neue Rechtsansprüche häufig zusätzliche Nachfrage erzeugen.

Kostenverteilung: Land, Kommunen und Eltern

Die Kosten für die Betreuung teilen sich Land und Kommunen. Im Herbst 2025 einigten sich beide Seiten darauf, dass das Land 68 Prozent der Betriebskosten übernimmt, der Rest bleibt bei den Städten und Gemeinden. Diese können ihrerseits Elternbeiträge erheben. Die Höhe variiert je nach Wohnort und Betreuungsmodell. In Karlsruhe kostet eine Betreuung von 7.30 bis 16.30 Uhr 150 Euro pro Monat, in Ulm sind für eine Betreuung von 7.30 bis 17.00 Uhr 100 Euro fällig. An Ganztagsschulen entfallen für die Unterrichtszeit zusätzliche Kosten, da das Land diese trägt.

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Ferienbetreuung und Ganztagsschulen

Der Rechtsanspruch gilt auch in den Schulferien, mit Ausnahme von 20 Werktagen pro Jahr, an denen die Betreuung geschlossen sein darf. Eltern können die Betreuung auch nur in den Ferien nutzen; auch hierfür können Kommunen Gebühren erheben, etwa 100 Euro pro Ferienwoche in Karlsruhe. Die Umwandlung von Grundschulen in Ganztagsschulen ist nicht verpflichtend, sondern liegt im Ermessen des Schulträgers. Ab dem kommenden Schuljahr gibt es in Baden-Württemberg 1.080 Ganztagsgrundschulen, weniger als die Hälfte aller rund 2.500 Grundschulen. Die Modelle reichen von drei Tagen mit je sieben Stunden bis zu fünf Tagen mit je acht Stunden; die maximale Variante hat bisher keine Schule gewählt.

Rechtsweg bei fehlendem Platz

Erhalten Kinder keinen Betreuungsplatz, können Eltern zunächst Widerspruch einlegen. Wird der Rechtsanspruch weiterhin nicht erfüllt, ist eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Familien können dann einen Platz einklagen oder Schadenersatz geltend machen, etwa bei Verdienstausfällen oder Kosten für eine alternative Betreuung.

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