Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Haftbefehl gegen einen 27-jährigen Mann erlassen, der in Schwaigern (Kreis Heilbronn) auf der Flucht vor der Polizei einen tödlichen Autounfall verursacht haben soll. Der Beschuldigte steht im Verdacht, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge begangen zu haben. Sein 20-jähriger Beifahrer starb noch am Unfallort.
Flucht endet tödlich an Hauswand
In der Nacht auf Samstag wollten Polizeibeamte den Fahrer kontrollieren. Statt anzuhalten, gab der Mann Gas und raste davon. Auf seiner Flucht prallte der Wagen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 Kilometern pro Stunde zunächst gegen eine Hauswand und anschließend gegen ein weiteres Gebäude. Der Aufprall war so heftig, dass der Beifahrer noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen erlag. Der Fahrer selbst wurde verletzt und liegt derzeit im Krankenhaus. Nach seiner Behandlung soll er in Untersuchungshaft gebracht werden.
Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft ist für diesen Vorwurf nicht zwingend die Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs erforderlich. Bereits ein grob rücksichtsloses Fahrverhalten und die Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln können den Tatbestand erfüllen. Die Ermittler prüfen nun, ob der Fahrer zuvor an einem Rennen teilgenommen hat oder ob seine Fahrweise allein den Vorwurf begründet.
Hintergründe der Flucht unklar
Warum der 27-Jährige vor der Polizeikontrolle flüchtete, ist bislang nicht bekannt. Die Polizei hat keine Angaben dazu gemacht, ob der Mann oder der getötete Beifahrer polizeibekannt waren oder ob ein Zusammenhang mit anderen Straftaten besteht. Die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft hofft, durch Zeugenaussagen und Spuren am Unfallfahrzeug weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
Rechtliche Einordnung
Der Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge ist im Strafgesetzbuch in Paragraph 315d verankert. Er sieht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor, in besonders schweren Fällen sogar lebenslange Haft. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass das Verfahren mit der gebotenen Beschleunigung geführt werde, um die Vorwürfe umfassend aufzuklären.



