Wie die Polizei mitteilte, sind am Samstag bei einer Kontrolle auf der Autobahn 8 in München zwei Männer vorläufig festgenommen worden. Die Beamten hielten einen Kleintransporter an, in dem sich mehrere hochwertige E-Pedelecs und Rennräder befanden. Der geschätzte Wert der Fahrräder liegt bei knapp 50.000 Euro. Zusätzlich entdeckten die Polizisten Elektronikartikel im Wert von rund 5.000 Euro. Insgesamt beträgt der Wert der Ladung damit rund 55.000 Euro.
Die beiden Männer im Alter von 23 und 24 Jahren konnten bei der Kontrolle nicht nachweisen, woher die Gegenstände stammten und wem sie gehörten. Nach Angaben der Polizei fehlten sowohl Eigentumsnachweise als auch plausible Erklärungen zu ihrer Herkunft. Ersten Ermittlungen zufolge wurden einige der Räder in der Schweiz gestohlen. Die Beamten stellten daraufhin die Fahrräder und Elektronikartikel sicher und nahmen die beiden Männer vorläufig fest.
Verdacht auf Hehlerei und Geldwäsche
Die Polizei begründete die Festnahme mit dem Tatverdacht der Hehlerei und der Geldwäsche. Hehlerei begeht nach § 259 des Strafgesetzbuchs, wer eine Sache, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft, sich verschafft, absetzt oder dazu beiträgt, sie abzusetzen. In diesem Fall spricht vieles dafür, dass die Männer die gestohlenen Fahrräder und die Elektronik in ihrem Transporter transportiert haben, um sie später gewinnbringend zu verkaufen.
Der Tatvorwurf der Geldwäsche kommt hinzu, weil durch den Transport und den möglichen Verkauf der Gegenstände illegal erworbene Werte in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden könnten. Die Ermittlungen zu diesem Vorwurf sind noch am Anfang. Die Staatsanwaltschaft muss prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, um Anklage zu erheben.
Die Kontrolle auf der A8
Die A8 ist eine der wichtigsten Autobahnen Bayerns. Sie verbindet München mit Salzburg und ist eine zentrale Transitroute für den Güterverkehr von und nach Österreich. Die Kontrolle des Kleintransporters erfolgte auf einem Münchner Abschnitt dieser Autobahn. Verkehrskontrollen von Transportern sind dort nicht ungewöhnlich, da die Polizei immer wieder Fahrzeuge mit gestohlener Fracht oder anderen Verstößen aus dem Verkehr zieht.
Bei der Durchsuchung des Laderaums stießen die Beamten auf die Fahrräder und die Elektronikartikel. Die Gegenstände wurden einzeln erfasst, fotografiert und als Beweismittel sichergestellt. Die Männer wurden zur Polizeidienststelle gebracht, wo ihre Personalien aufgenommen und sie erkennungsdienstlich behandelt wurden. Über die Zulassung der vorläufigen Festnahme entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Richter.
Die vorläufige Festnahme ist eine erste Maßnahme der Polizei. Sie dient dazu, die Personalien zu sichern und eine mögliche Verdunkelung der Beweise zu verhindern. Ob die beiden Männer in Untersuchungshaft kommen, wird nun von einem Ermittlungsrichter geprüft. Dieser entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft, ob dringender Tatverdacht besteht und zugleich ein Haftgrund vorliegt. Haftgründe sind unter anderem Fluchtgefahr oder die Gefahr, dass die Ermittlungen beeinträchtigt werden.
Mögliche Herkunft in der Schweiz
Ersten Ermittlungen zufolge wurden einige der sichergestellten Räder in der Schweiz gestohlen. Die Schweiz ist für Fahrraddiebe ein attraktives Ziel, da dort hochwertige und teure Fahrräder weit verbreitet sind. Die Täter bringen die Beute oft schnell ins Ausland, um nicht erkannt zu werden. Deutschland und insbesondere Bayern grenzen an die Schweiz und Österreich, was den Transport begünstigt.
Die deutschen und Schweizer Behörden arbeiten nun bei der Aufklärung der Diebstähle zusammen. Es wird geprüft, ob die Räder in der Schweiz zur Fahndung ausgeschrieben sind und wie sie nach Deutschland gelangt sind. Möglicherweise gibt es Verbindungen zu weiteren Fällen von Fahrraddiebstahl, die in den letzten Wochen und Monaten angezeigt wurden. Diese Verbindungen werden derzeit ausgewertet.
Sicherstellung und weitere Ermittlungen
Die sichergestellten Fahrräder und Elektronikartikel dienen als Beweismittel in dem Strafverfahren. Die Polizei hofft, durch die Sicherstellung nicht nur die Herkunft der Gegenstände zu klären, sondern auch die rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Diese können die Sachen nach Abschluss der Ermittlungen zurückfordern, sofern sie ihr Eigentum nachweisen.
Die beiden Männer müssen sich nun wegen des Verdachts der Hehlerei und der Geldwäsche verantworten. Der Strafrahmen für Hehlerei reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Bei gewerbsmäßiger Begehung und in besonders schweren Fällen kann das Strafmaß höher ausfallen. Die Ermittlungen dauern an, die Staatsanwaltschaft München ist eingeschaltet.



