Solmecke: Bafög-Ämter wären als Unternehmen insolvent
Solmecke: Bafög-Ämter wären als Unternehmen insolvent

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hat genug von den langen Wartezeiten beim Bafög. Im Auftrag von Studierenden verklagt er die zuständigen Ämter und geht dabei außergewöhnliche Wege. Gegenüber dem SPIEGEL erklärte er, warum er bereits den Gerichtsvollzieher zu einem Studierendenwerk geschickt hat. Seine Bewertung der Behörden fällt vernichtend aus: „Wären Unternehmen so organisiert wie Bafög-Ämter, müssten sie schnell Insolvenz anmelden.“

Das Interview, geführt von Franca Quecke, wurde am 1. August 2026 veröffentlicht. Solmecke vertritt inzwischen mehrere Studierende, deren Bafög-Anträge über Monate nicht bearbeitet wurden. Einer seiner Mandanten hatte derart lange auf seinen Bescheid warten müssen, dass der Anwalt die Zwangsvollstreckung einleitete. Ein Gerichtsvollzieher tauchte in den Räumen eines Studierendenwerks auf – ein bislang einmaliger Vorgang, der für Aufsehen sorgte.

Ein Gerichtsvollzieher im Studierendenwerk

Die Vollstreckung gegen das Studierendenwerk verdeutlicht die Härte, mit der Solmecke für seine Mandanten kämpft. „Es kann doch nicht sein, dass Studierende die Leidtragenden von diesem Wahnsinn sind“, wird er in dem Interview zitiert. Genau das sei es aber: Viele Studierende warteten Monate auf ihren Bafög-Bescheid, obwohl sie das Geld dringend brauchten. Setzt sich die Verzögerung fort, müssten sie Kredite aufnehmen, Nebenjobs annehmen oder im schlimmsten Fall ihr Studium abbrechen.

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Solmecke will mit dieser Strategie erreichen, dass die Behörden ihre Arbeitsweise überdenken. Gerichtliche Urteile müssten schließlich auch gegen Ämter durchgesetzt werden können. Er selbst versteht seine Aktion als Signal: Wer Sozialleistungen verschleppt, muss damit rechnen, dass der Rechtsstaat Konsequenzen zieht – notfalls mit Zwangsmaßnahmen.

Warum Bafög-Bescheide so lange dauern

Die Probleme beim Bafög sind nicht neu. Seit Jahren berichten Studierende und Hochschulgremien von überlasteten Ämtern und zähen Verfahren. Die zuständigen Studierendenwerke verweisen auf Personalmangel, komplexe Vorschriften und eine hohe Zahl von Anträgen. Anträge müssen oft mehrfach geprüft werden, wenn Unterlagen unvollständig sind. In der Corona-Pandemie und den folgenden Krisen ist der Rückstau weiter angewachsen.

Nach Einschätzung des Anwalts ist das aber kein Schicksal, sondern eine Frage der Organisation. Andere Länder schafften es schließlich auch, ihre Studierendenförderung digital und schnell abzuwickeln. Er fordert deshalb eine grundlegende Modernisierung der Bafög-Verwaltung.

Wie Studierende an ihr Geld kommen

Solmecke gibt in dem Interview auch praktische Hinweise. Betroffene sollten nicht einfach abwarten, sondern ihre Rechte aktiv einfordern. Dazu gehört zunächst, nach Ablauf der üblichen Bearbeitungszeit eine Erinnerung an das Amt zu schicken. Führt das nicht zum Erfolg, könne eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht helfen. Diese Klage richtet sich darauf, dass die Behörde endlich über den Antrag entscheidet.

Kommen zusätzliche Schäden hinzu – etwa Zinsen für einen Überziehungskredit –, können diese unter Umständen geltend gemacht werden. In schweren Fällen sei die Androhung der Zwangsvollstreckung ein probates Mittel, sagt Solmecke. Er rät Studierenden, sich juristischen Beistand zu suchen oder zumindest mit der örtlichen Fachschaft zusammenzuarbeiten.

Kritik an der Verwaltung

Aus Solmeckes Sicht sind die Bafög-Ämter nicht ausreichend aufgestellt. Er sagt, es könne nicht sein, dass Studierende immer wieder das Gefühl haben, von der Bürokratie abgehängt zu werden. Nötig seien mehr Personal, eine echte Digitalisierung und klare Bearbeitungsfristen. Solange die Behörden nicht reagierten, werde er seine juristische Kampagne fortsetzen.

Der Fall des Gerichtsvollziehers ist dabei nur der Anfang einer Reihe weiterer Maßnahmen. Weitere Klagen sind bereits in Vorbereitung, wie der Anwalt ankündigt. Ob sich die Lage für die Studierenden bis zum nächsten Semester bessert, bleibt abzuwarten. Der öffentliche Druck wächst allerdings – nicht zuletzt durch das Interview, das im SPIEGEL veröffentlicht wurde.

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Für Solmecke steht fest: „Wären Unternehmen so organisiert wie Bafög-Ämter, müssten sie schnell Insolvenz anmelden.“ Dieses Urteil soll keine Provokation sein, sondern eine Anregung zum Umdenken. Denn das Ziel sei nicht, Behörden zu bestrafen, sondern Studierenden ihr gutes Recht zu verschaffen.