Das Landgericht Landshut hat einen 45-jährigen Mann wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte im Februar 2026 in Wallersdorf (Landkreis Dingolfing-Landau) die Mutter seiner drei Söhne auf offener Straße mit einem Messer getötet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Tat und ihre Umstände
Laut Anklage attackierte der Mann die 39-jährige Frau vor dem gemeinsamen Wohnhaus. Als sie davonlief, folgten ihr die Kinder kurz und flohen dann zu Nachbarn. Das Tatmesser hatte der Vater seinem Sohn entrissen, der damit seine Mutter verteidigen wollte. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als „katastrophale Tat“, die an Tragödie kaum zu überbieten sei. Die drei Kinder hätten die Hölle erlebt, da sie unmittelbar in das Tatgeschehen eingebunden gewesen seien.
Urteil und Forderungen der Prozessbeteiligten
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Das Gericht folgte dem Antrag auf lebenslange Haft, sprach sich jedoch nicht für die besondere Schwere der Schuld aus. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag und stellte das Strafmaß in das Ermessen der Richter. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Tat gestanden.
Hintergründe der Beziehungstat
Nach Angaben der Anklage war der 45-jährige Deutsche in der Beziehung gewalttätig gegenüber seiner Frau. Wenige Wochen vor der Tat erfuhr er, dass sie sich trennen und einen neuen Partner hat. In seiner Einlassung führte der Angeklagte über seinen Verteidiger massive finanzielle Probleme als Auslöser für die Eheprobleme an. Die Kinder des Paares waren zum Tatzeitpunkt anwesend und erlebten die Gewalttat aus nächster Nähe.



