Berlins Justizsenatorin Badenberg verteidigt hohe Zahl von Dienstreisen
Berlins Justizsenatorin Badenberg verteidigt hohe Zahl von Dienstreisen

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat sich gegen Vorwürfe zur hohen Zahl ihrer Dienstreisen gewehrt. Nach einem Bericht des Tagesspiegels, wonach sie seit Amtsantritt im April 2023 insgesamt 43 Dienstreisen unternommen habe – doppelt so viele wie andere Senatsmitglieder – betonte sie, alle Reisen hätten einen fachlichen Bezug gehabt.

„Ich suche das Gespräch mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern“, sagte Badenberg nach der Senatssitzung. Sie nehme auch viele Einladungen zu Vorträgen und Podiumsdiskussionen an, um Berlin zu vertreten. Die Zeitung hatte berichtet, dass zahlreiche Reisen nach Nordrhein-Westfalen führten – laut Justizverwaltung waren es 20. Badenberg lebte jahrzehntelang in NRW und hat dort noch einen Wohnsitz.

Die Senatorin wies eine Verquickung von privaten und dienstlichen Belangen entschieden zurück. „Die Unterstellung, ich würde Dienstreisen nutzen, um auf Kosten des Landes Berlin private Aufenthalte zu ermöglichen, weise ich zurück“, erklärte sie. Die Justizverwaltung betonte, private Einladungen seien nie Anlass einer Dienstreise gewesen; die Senatorin achte auf strikte Trennung.

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Zu Reisen an Freitagen oder Montagen sagte Badenberg, dies liege an festen Terminen dienstags, mittwochs und donnerstags – etwa Senatssitzungen, Fraktionssitzungen und Plenarsitzungen. Die Justizverwaltung führte die 20 NRW-Reisen unter anderem auf Badenbergs hohen Bekanntheitsgrad dort zurück, aber auch auf Sicherheitsabstimmungen aufgrund ihrer Gefährdungseinstufung.

Von den 43 Reisen fanden 34 innerhalb Deutschlands statt, unter anderem nach München, Dresden und Köln. Neun Reisen gingen ins Ausland, etwa nach Brüssel, Oslo, Rom und Taschkent. Anlässe waren Fachministerkonferenzen, Terminübernahmen für den Regierenden Bürgermeister sowie Vorträge. Badenberg nutzte zwölfmal die Bahn, 15mal eine Kombination aus Bahn und Flug oder Dienstwagen, fünfmal reine Flüge und zweimal ihren persönlichen Kraftfahrer.

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