Der Berliner Senat hat am Dienstag eine verschärfte Mietpreisbremse beschlossen, die ab April 2025 in Kraft treten soll. Die Neuregelung begrenzt Mieterhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal 8 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – bisher lag die Obergrenze bei 10 Prozent. Betroffen sind rund 1,2 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitteilte.
Hintergrund der Verschärfung
Die bisherige Mietpreisbremse habe nicht die gewünschte Wirkung gezeigt, erklärte Bausenator Christian Gaebler (SPD). „Die Mieten in Berlin steigen weiter rasant, vor allem in beliebten Innenstadtbezirken. Mit der Absenkung der Kappungsgrenze wollen wir Mieter vor überhöhten Forderungen schützen und den angespannten Wohnungsmarkt entlasten“, so Gaebler. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung lag die durchschnittliche Mietsteigerung bei Neuvermietungen in den letzten drei Jahren bei 15 Prozent – deutlich über der bisherigen Grenze.
Reaktionen von Verbänden und Opposition
Der Mieterverein Berlin begrüßte den Schritt, forderte aber weitergehende Maßnahmen. „Die Senkung um zwei Prozentpunkte ist ein richtiges Signal, aber allein nicht ausreichend. Wir brauchen einen konsequenten Mietendeckel, wie er bereits 2020 versucht wurde“, sagte der Vorsitzende. Die Immobilienverbände hingegen kritisierten die Verschärfung scharf. „Die Mietpreisbremse führt zu Investitionsstau und Wohnungsknappheit. Statt Regulierung brauchen wir mehr Neubau“, erklärte der Haus & Grund Berlin.
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
Die neue Regelung gilt für alle Neuvermietungen in Berlin, ausgenommen Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen. Die Senatsverwaltung rechnet mit einem Rückgang der Mietpreise bei Neuverträgen um durchschnittlich 3 bis 5 Prozent. Allerdings warnen Experten vor Umgehungsstrategien: Vermieter könnten versuchen, die Miete durch höhere Nebenkosten oder Modernisierungsumlagen zu erhöhen. Der Senat kündigte daher eine verstärkte Kontrolle durch das Landesamt für Wohnungswesen an.
Politische Einordnung
Die Verschärfung ist Teil des rot-rot-grünen Koalitionsvertrags. Die Regierungsfraktionen zeigten sich zufrieden. „Wir liefern ein zentrales Wahlversprechen ein“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Linken. Die CDU kündigte eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit an. „Diese Mietpreisbremse ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte und wird vor Gericht keinen Bestand haben“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Fazit und Ausblick
Mit der verschärften Mietpreisbremse will der Berliner Senat den Mieterinnen und Mietern mehr Schutz bieten. Ob die Maßnahme tatsächlich zu spürbar niedrigeren Mieten führt, bleibt abzuwarten. Die Diskussion um den Berliner Wohnungsmarkt wird sich damit fortsetzen – nicht zuletzt mit Blick auf die anstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2026. Der Senat plant zudem eine jährliche Evaluierung der Regelung.



