Schwerin/Rostock – Die bisherige Regelung, dass Strandkörbe an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns ab dem 15. Oktober abgebaut werden müssen, sorgte im vergangenen Herbst für Unmut bei Urlaubern und Vermietern. Grund war der Hochwasser- und Flutschutz, da im Herbst die Gefahr für Sturmfluten steigt. Das Umweltministerium des Landes verlangte eine vollständige Räumung der Strände.
Nun zeichnet sich eine Änderung ab: Die Vorgaben werden derzeit überarbeitet, und es könnte zu einer längeren Strandkorbsaison kommen. Laut Berichten der „Ostsee-Zeitung“ ist eine Verlängerung der Zeitspanne, in der die Körbe am Strand stehen dürfen, im Gespräch. Das Ministerium bestätigte dies jedoch nicht und verwies auf eine Veröffentlichung voraussichtlich am 15. März.
Bereits jetzt ist absehbar, dass Strandkorbvermieter künftig ohne Ausnahmegenehmigung einige Körbe im Herbst und Winter anbieten können. Allerdings sind Bedingungen geknüpft: Die Vermieter müssen die kostenfreie Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes oder den kostenpflichtigen Alarmierungs-Service FACT24 des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie nutzen. Zudem müssen die Strandkörbe innerhalb von zwölf Stunden abgebaut und vom Strand entfernt werden können.
Diese Zeitvorgabe ist aus fachlicher Sicht notwendig, damit Gemeinden und Behörden bei Sturmflutwarnungen reagieren können, falls der Betreiber verhindert ist oder seine Aufgabe nicht erfüllt. Die neuen Regeln sollen ab Mai in Kraft treten.



