Kita-Gesetz: Prien plant Sprachtests für alle Vierjährigen
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will mit einem neuen Kita-Gesetz die Bildungschancen in Deutschland grundlegend verbessern. Der Entwurf sieht verpflichtende Sprachtests für alle Vierjährigen sowie gezielte Fördermaßnahmen in Kindertagesstätten vor. „Denn gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern in der Kita“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Der Bund stellt für das Vorhaben bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung.
Hintergrund des Gesetzes sind die stark unterschiedlichen Bildungschancen für Kinder in Deutschland, die sich bereits im Grundschulalter zeigen und die gesamte Bildungslaufbahn prägen. Mit dem „Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz“ sollen erstmals bundesweit einheitliche Standards für die Sprachstandserfassung und -förderung gelten. „Das ist das größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition“, betonte Prien.
Drei Säulen des Gesetzes: Betreuung, Tests, Förderung
Das Gesetz setzt an drei Punkten an: Erstens sollen mehr Kinder in öffentliche Betreuung gebracht werden. Zweitens soll möglichst früh der Sprachstand festgestellt werden – auch bei Kindern, die keine Kita besuchen. Drittens sollen bei Förderbedarf gezielte Hilfen greifen. Die Tests erfassen neben Sprachkenntnissen auch Bewegung und Entwicklungsstand.
„Mit diesem Gesetz stärken wir Sprache als entscheidenden Schlüssel für jede Bildungsbiografie: Erstmals erfassen wir bundesweit den Sprachstand von Kindern und sorgen dafür, dass sie frühzeitig die Förderung erhalten, die sie brauchen“, erklärte Prien. Der Gesetzentwurf wurde mit den Ländern abgestimmt und setzt Ziele aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um.
Konkrete Maßnahmen: 30 Minuten Förderung pro Kind und Woche
Für die verbindliche Sprachstandserhebung spätestens im fünften Lebensjahr stellt der Bund den Kitas personelle Ressourcen zur Verfügung: zwei Stunden pro Kind für die Erhebung sowie mindestens 30 Minuten pro Kind und Woche für die Planung und Begleitung der Förderung. Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen erhalten zusätzliche Mittel: Bei 80 Kindern werden Fachkräfte für mindestens 20 Stunden pro Woche finanziert, bei mehr als 80 Kindern für 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern für 60 Stunden.
Diese besondere Förderung soll in mindestens zehn Prozent der Kitas jedes Bundeslandes angeboten werden. Als Kriterien gelten ein hoher Anteil von Kindern in finanzieller Bedürftigkeit, nichtdeutscher Familiensprache oder auffälliger sprachlicher Entwicklung. Kitas und Schulen sollen Daten über die Testergebnisse austauschen können.
Erfahrungen aus Startchancen-Schulen und Kritik
Prien betonte, dass mit dem Gesetz Erfahrungen aus dem schulischen Startchancen-Programm auf Kitas übertragen würden. Eine langfristig verlässliche Finanzierung schaffe Planungssicherheit für Länder und Kommunen. „Verlässliche und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung eröffnet Kindern bessere Zukunftschancen, entlastet Familien und ist für viele Mütter eine entscheidende Voraussetzung für den beruflichen Wiedereinstieg und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte die Ministerin.
Der Paritätische Gesamtverband kritisierte die finanziellen Zusagen als unzureichend. „Der Bund bestellt, aber bezahlt nicht“, erklärte der Verband. „Die Anforderungen für die Kindertagesbetreuung sollen steigen, aber der Bund zieht sich langfristig aus der Finanzierung der Kitas zurück.“ Das sei im Gesamtergebnis enttäuschend.



