Gerichtsurteil in Köln: 101-jährige Mieterin siegt gegen Vermieter
Köln – Ein bemerkenswerter Rechtsstreit in Köln-Bickendorf hat ein Ende gefunden: Die 101-jährige Lilly Rostock, die seit fast 60 Jahren in ihrer Wohnung lebt, hat vor Gericht einen Sieg errungen. Ihr Vermieter, eine Immobilienfirma, wollte sie aus der Wohnung klagen, um das Gebäude abzureißen und neu zu bauen. Das Amtsgericht Köln wies die Räumungsklage jedoch ab.
Ein Leben voller Herausforderungen
Lilly Rostock hat bereits viel durchgemacht: Sie erlebte den Zweiten Weltkrieg, die Vertreibung aus Bessarabien und den Verlust ihres Vaters während der Flucht vor der Roten Armee. In Köln fand sie schließlich eine neue Heimat. Vor fast sechs Jahrzehnten zog sie mit ihrem Mann und drei Kindern in die 100-Quadratmeter-Wohnung in Köln-Bickendorf. Hier feierte die Familie viele Feste, die Kinder spielten auf der Wiese vor dem Haus. Nachdem die Kinder ausgezogen waren und ihr Mann im Jahr 2000 starb, blieb Lilly in der Wohnung. Bis zu ihrem 97. Lebensjahr versorgte sie sich selbst. Doch nach einem Sturz mit Knochenbrüchen und einem langen Krankenhausaufenthalt verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand, und es wurde Demenz diagnostiziert.
Die Kündigung und der Rechtsstreit
Der Schock kam vor eineinhalb Jahren: Die Kinder von Lilly Rostock entdeckten im Briefkasten eine Kündigung des Vermieters. Die Immobilienfirma, die das Haus vor 15 Jahren vom Bund gekauft hatte, teilte mit, dass der Mietvertrag gekündigt sei. Geplant war der Abriss des Hauses und der Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück. Der Vermieter bot zwar eine kleinere Ersatzwohnung an, jedoch nur mit einem Wohnungsberechtigungsschein (WBS), den Lilly nicht besaß. Ihre Tochter Brigitte (69) zog daraufhin bei ihrer Mutter ein, um sie zu pflegen. „Ein Umzug hätte für meine Mutter ein Todesurteil bedeutet“, erklärte Brigitte. „Sie lebt hier in vertrauter Umgebung und hat Platz, sich zu bewegen.“
Das Urteil und die Erleichterung
Der Vermieter reichte eine Räumungsklage ein, um Lilly bis Ende des Jahres zum Auszug zu zwingen. Doch die Klage scheiterte vor Gericht. Die zuständige Richterin befand, dass die Klägerseite nicht ausreichend begründet habe, warum das bestehende Gebäude nicht weiter genutzt werden könne. Nach der Verkündung sagte Brigitte unter Tränen: „Wenn meine Mutter Luftsprünge machen könnte, dann hätte sie das jetzt getan. Man kann sich nicht vorstellen, wie erleichtert wir sind, dass sie weiter in ihrer Wohnung bleiben kann.“ Die Immobilienverwaltung wollte sich auf Anfrage nicht äußern, und der Anwalt des Hausbesitzers war nicht erreichbar.



