Berlin: Schulschwänzer müssen künftig zum Amtsarzt
Berlin: Schulschwänzer müssen künftig zum Amtsarzt

Berlin will die Zahl der Schulschwänzer mit einer Gesetzesänderung eindämmen. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, sollen künftig Schüler, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, verpflichtend vom Amtsarzt untersucht werden. Gleiches gilt für Schüler, die wiederholt krank gemeldet sind.

Die Mediziner des Gesundheitsamts sollen feststellen, ob die Schüler tatsächlich krank sind oder nur vorgeben, krank zu sein. Die Teilnahme an der angeordneten Untersuchung ist dann Pflicht. Die Änderung des Schulgesetzes soll bereits an diesem Donnerstag im Bildungsausschuss beschlossen werden.

Gesetzentwurf im Wortlaut

„Die zuständige Schulbehörde kann eine Untersuchung der Schülerinnen und Schüler, bei denen begründete Zweifel am Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen bestehen, durch das zuständige Gesundheitsamt anordnen“, zitiert der „Tagesspiegel“ aus dem Gesetzentwurf.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Eltern protestieren gegen Formulierung

Besonders diskutiert wurde eine Passage im ursprünglichen Entwurf. Darin hieß es, dass „auf die besonderen Belange chronisch kranker Schülerinnen und Schüler sowie solcher mit Behinderungen besonders Rücksicht zu nehmen ist“. Nach zahlreichen Einwänden von Eltern wurde dieser Absatz nun geändert. Die neue Formulierung lautet: „Die Vorgabe gilt nicht für chronisch kranke Schülerinnen und Schüler sowie solche mit Behinderungen.“

Bereits im Schuljahr 2023/2024 hatte das Potsdamer Bildungsministerium einen Anstieg der Schulschwänzer verzeichnet. Mit der Gesetzesänderung will Berlin nun härter gegen Schulverweigerer vorgehen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration