Das Berliner Landesparlament hat bei seiner jüngsten Sitzung eine umfassende Überarbeitung des Vergabegesetzes beschlossen. Die neuen Regeln zielen darauf ab, die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen zu erleichtern und zu beschleunigen. Zu den zentralen Änderungen gehört die deutliche Anhebung der Schwellenwerte, die bestimmen, ab welcher Auftragssumme ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden kann.
Höhere Schwellenwerte für einfachere Vergabe
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge wurde der Schwellenwert von 10.000 auf 75.000 Euro angehoben. Bei Bauleistungen stieg er sogar von 50.000 auf 500.000 Euro. Die schwarz-rote Regierungskoalition erhofft sich davon weniger Bürokratie und schnellere Verfahren. Gleichzeitig wird die Tariftreueverpflichtung auf alle Aufträge ab 1000 Euro ausgeweitet. Bislang galt diese Regelung erst ab 10.000 Euro. Unternehmen müssen künftig versichern, ihre Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen, um sich um öffentliche Aufträge bewerben zu können.
Stimmen aus Politik und Wirtschaft
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner betonte, dass das Vergaberecht in Berlin bisher das wirtschaftsfreundlichste in ganz Deutschland gewesen sei. Auch in Zukunft müsse es Unternehmen so leicht wie möglich gemacht werden, öffentliche Aufträge zu erhalten. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) bezeichnete die Anhebung der Wertgrenzen als wichtigen Schritt. Sie unterstrich: „Starke Wirtschaft und gute Arbeit gehören zusammen. Das haben wir mit der Reform des Vergabegesetzes berücksichtigt.“
Parallel dazu verabschiedete das Abgeordnetenhaus mit der schwarz-roten Mehrheit auch das Landesgaststättengesetz. Dieses soll die Eröffnung von Gastronomiebetrieben in Berlin schneller und unbürokratischer ermöglichen. Zudem wird die Außengastronomie auch nach 22 Uhr erleichtert.
Scharfe Kritik von der Berliner Industrie- und Handelskammer
Die Neuregelung stieß jedoch nicht nur auf Zustimmung. Die Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK) übte deutliche Kritik. IHK-Präsident Sebastian Stietzel erklärte: „Die Überarbeitung des Vergabegesetzes ist leider erneut ein Beispiel dafür, dass gut gemeint und gut gemacht nicht zwangsläufig dasselbe sind.“ Durch die Absenkung der Wertgrenze für die Tarifbindung bei Liefer- und Dienstleistungen auf 1000 Euro werde die Situation verschärft. Bisher lag diese Grenze bei 10.000 Euro.
Stietzel warnte: „Das wird im Ergebnis 80 Prozent der Berliner Unternehmen faktisch von öffentlichen Aufträgen ausschließen.“ Die fehlende Tarifbindung sei Ausdruck der kleingewerblich und mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur Berlins, nicht mangelnder Fairness.



