Briefwahl in Sachsen-Anhalt: Fristen, Regeln und gestiegene Zahlen
Briefwahl Sachsen-Anhalt: Fristen, Regeln, Zahlen

Briefwahl in Sachsen-Anhalt: Anteil gestiegen, aber unter Bundesschnitt

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt können Wahlberechtigte per Briefwahl abstimmen, wenn sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können oder möchten. Der Anteil der Briefwähler ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, liegt aber immer noch unter dem bundesweiten Durchschnitt. Während bei der Landtagswahl vor zehn Jahren nur knapp 14 Prozent der Wähler ihre Stimme per Brief abgaben, waren es bei der Landtagswahl 2021 bereits 29,1 Prozent. Bei der letzten Europa- und Bundestagswahl lag der Briefwahlanteil bei 25,6 bzw. 26,8 Prozent. Bundesweit betrug der Anteil bei der letzten Bundestagswahl hingegen 37 Prozent.

Wer darf per Briefwahl wählen und wie beantragt man die Unterlagen?

Grundsätzlich ist die Briefwahl allen Wahlberechtigten ohne Angabe von Gründen möglich. Einen Wahlschein muss man bei der Gemeinde oder Stadt beantragen. Die Wahlbenachrichtigung enthält häufig einen entsprechenden Antrag. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Fristen für die Briefwahl: Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Der Wahlschein kann bis spätestens zum 4. September um 15:00 Uhr beantragt werden – das ist der Freitag vor der Landtagswahl. In Ausnahmefällen, wie einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, ist ein späterer Antrag möglich. Die Landeswahlleitung rechnet damit, dass die Briefwahlunterlagen etwa in der ersten Augusthälfte verschickt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein – der Poststempel ist nicht entscheidend. Wahlberechtigte sollten den Brief daher spätestens am Donnerstag vor der Wahl abschicken.

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Manipulationen bei der Briefwahl: Selten, aber es gab Fälle

Wahlfälschung kommt in Deutschland sehr selten vor. Es gibt jedoch dokumentierte Fälle. In Bayern räumte ein ehemaliger CSU-Politiker ein, bei der Kommunalwahl im März Wahlunterlagen manipuliert zu haben. Er muss sich ab November vor Gericht verantworten. In Stendal kam es 2014 zu massiven Fälschungen bei der Kommunalwahl. Ein Ex-Stadtrat wurde 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er zugegeben hatte, Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben.

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