Bund und Länder einigen sich auf Entlastung der Kommunen
Bund und Länder: Entlastung für Kommunen vereinbart

Einigung nach langem Streit

Bund und Länder haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf eine finanzielle Entlastung der Kommunen verständigt. Wie Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz mitteilte, wird der Bund künftig 80 Prozent der Kosten übernehmen, die den Kommunen durch neue Bundesgesetze entstehen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte, die vereinbarte Lastenverteilung folge „dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“. Diese Regelung solle ab dem 1. September in Kraft treten.

„Wir haben auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern ein neues Kapitel aufgeschlagen – der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“, sagte Merz. Die Einigung sieht vor, dass Länder und Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich erhalten, wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten verursachen. Umgekehrt erhält der Bund Umsatzsteuerpunkte zurück, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Hintergrund: Jahrelanger Konflikt um Folgekosten

Der Streit zwischen Bund, Ländern und Kommunen schwelt seit Jahren. Im Kern geht es um Bundesgesetze, die bei den Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle verursachen – ohne dass diese sich dagegen wehren können. Die Kommunen forderten daher eine Regelung, die den Bund verpflichtet, für die Folgekosten aufzukommen. Juristisch wird dieses Prinzip als „Veranlassungskonnexität“ bezeichnet.

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Besonders drei Bundesgesetze haben in den vergangenen Jahren hohe Kosten verursacht: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Laut Bundesregierung haben sich die Kosten für die Kommunen bei den ersten beiden Gesetzen in den letzten zehn Jahren verdoppelt, beim dritten sogar vervierfacht.

Konkrete Auswirkungen und nächste Schritte

Neben den genannten Leistungsgesetzen belasten auch Steuergesetze des Bundes die Kommunen, insbesondere wenn Steuerrechtsänderungen zu Einnahmeausfällen führen. Die neue Regelung soll hier Abhilfe schaffen. Kanzler Merz kündigte an, dass die vereinbarte Lastenverteilung „demnächst auch gemeinsam eingehalten“ werde. Die Kommunen hatten zuletzt mit einem Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro und einem Investitionsstau bei Schulen, Straßen und Schutzbauten auf sich aufmerksam gemacht.

Die Einigung wird als Durchbruch in den föderalen Beziehungen gewertet. Niedersachsens Ministerpräsident Lies sprach von einem „guten Tag für die Kommunen“. Die Länder hatten sich zuvor geschlossen hinter die Forderung der Kommunen gestellt. Nun bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung im Detail gestaltet wird.

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