Die ÖDP will die Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten auf maximal zehn Jahre begrenzen. Acht Jahre nach dem Scheitern einer entsprechenden Verfassungsänderung startet die Partei ein neues Volksbegehren. „Demokratie ist, wenn Macht auf Zeit vergeben wird. Wir meinen, 10 Jahre, also zwei Perioden im Ministerpräsidentenamt sind viel Zeit. Und zweimal langt dann aber auch“, sagte Landeschefin Agnes Becker der Deutschen Presse-Agentur in München.
Volksbegehren noch 2026 geplant
Die ÖDP will die Unterschriften im Juli und während der Sommerferien sammeln. Die Listen seien bereits gedruckt. Spätestens im Oktober rechnet die Partei mit der Übergabe der Unterschriften an das Innenministerium. Ziel sei es, die „Selbstdarstellung an der Spitze des Staates einzudämmen, die Würde des Amtes zu wahren, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und den Freistaat Bayern mit frischem Wind politisch voranzubringen“, teilte die ÖDP mit.
Söder selbst war 2018 für Amtszeitbegrenzung
2018 hatte der Landtag eine von Ministerpräsident Markus Söder initiierte Verfassungsänderung zur Amtszeitbegrenzung abgelehnt. Außer der CSU stimmte keine Fraktion für den Antrag, der eine maximale Amtszeit von zehn Jahren vorsah. Nötig gewesen wäre eine Zweidrittelmehrheit. Söder erklärte damals, der Schritt könne die „wackelnde Demokratie wieder stabilisieren“. 2023 rückte er von dieser Position ab und signalisierte Bereitschaft für eine erneute Kandidatur 2028.
Mögliche Auswirkungen auf Landtagswahl 2028
Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, könnte es theoretisch Folgen für die Landtagswahl 2028 haben. In der CSU gilt Söder als gesetzter Spitzenkandidat. Ob eine Verfassungsänderung eine dritte Amtszeit verhindern könnte, ist offen. Bei Volksbegehren müssen viele Fristen beachtet werden, die Umsetzung kann sich erheblich in die Länge ziehen.
Kompliziertes Verfahren für Volksbegehren in Bayern
In Bayern können Bürger Landesgesetze per Volksbegehren und Volksentscheid initiieren. Zunächst müssen mindestens 25.000 Bürger den Antrag unterschreiben. Nach Zulassung durch das Innenministerium müssen sich binnen zwei Wochen zehn Prozent der Stimmberechtigten in den Rathäusern eintragen. Wird diese Zahl erreicht, kann der Landtag das Anliegen direkt umsetzen oder es kommt zu einem Volksentscheid. Für eine Verfassungsänderung ist zusätzlich die Zustimmung von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten nötig.



