Einsturzgefahr in Hamburg-Altona: Behörde untersagt Nutzung von Wohnhaus und Nachbargebäude
Einsturzgefahr: Behörde untersagt Nutzung von Wohnhaus in Altona

Die Bewohner eines einsturzgefährdeten Hauses in Hamburg-Altona müssen sich auf eine längere Ersatzunterbringung einstellen. Das Bezirksamt Altona hat die Nutzung des Gebäudes in der Holstenstraße 195/197 sowie des benachbarten Hauses Holstenstraße 199 untersagt. Eine Sprecherin des Bezirksamts erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass das Betreten beider Gebäude weiterhin verboten sei.

Nutzungsuntersagung für zwei Gebäude

„Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt kurzfristig eine sogenannte Nutzungsuntersagung sowohl für das Gebäude Holstenstraße 195/197 als auch für das benachbarte Gebäude Holstenstraße 199 aussprechen, da dieses im Falle eines Einsturzes ebenfalls betroffen sein könnte“, so die Sprecherin. Die Feuerwehr hatte bereits am Donnerstag 14 Bewohner aus dem fünfgeschossigen Bau in Sicherheit gebracht, nachdem an tragenden Teilen des 1894 errichteten Gebäudes massive Risse entdeckt worden waren. Gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk wurde das Haus abgestützt.

Überprüfung der Absperrmaßnahmen

„Heute haben Mitarbeitende der Bauprüfabteilung gemeinsam mit der Polizei die Absperrmaßnahmen des öffentlichen Raums vor Ort erneut überprüft und bestätigt“, sagte die Sprecherin. Die kurzfristige Unterbringung der Bewohner fällt in die Zuständigkeit der Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Bezirksamts Altona. Bis Freitagmittag hatten sich dort jedoch keine Bewohner gemeldet. „Es ist daher davon auszugehen, dass eigenständig Lösungen für eine Unterbringung gefunden wurden“, fügte sie hinzu. Grundsätzlich sei der Vermieter verpflichtet, im Schadensfall Ersatzwohnraum anzubieten oder entstehende Mehrkosten zu übernehmen.

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