Landkreis Dahme-Spreewald wehrt sich gegen Teil-Neuwahl des Kreistags
Landkreis wehrt sich gegen Teil-Neuwahl des Kreistags

Die Kreisverwaltung im Landkreis Dahme-Spreewald geht gegen eine geplante Teil-Neuwahl der Kreistagswahl vor. Landrat Sven Herzberger (parteilos) teilte mit, dass man einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht in Cottbus eingereicht habe. Nun müsse innerhalb eines Monats der Antrag begründet werden.

Hintergrund der Teil-Neuwahl

Nach einer Klage der Partei Mensch Klima Tierschutz soll die Kreistagswahl im Landkreis Dahme-Spreewald in einem Wahlkreis wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht in Cottbus hatte die Wahl vom Juni 2024 im Wahlkreis 1 (Eichwalde, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen) für ungültig erklärt. Innerhalb von fünf Monaten muss daher neu gewählt werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Vorwürfe der Tierschutzpartei

Die Tierschutzpartei hatte sich im Wahlkampf benachteiligt gefühlt. Trotz rechtzeitiger Beantragung von Standorten für Großplakate habe die Gemeinde Eichwalde eine Sondernutzungserlaubnis erst kurz vor der Wahl ausgestellt, kritisierte der Landesvorsitzende und Kandidat aus Zeuthen, Jan Bärenfeldt. Das Gericht stimmte dem zu: Die Gemeinde informierte die Partei erst sechs Tage vor der Wahl über die Genehmigung. Dadurch sei die Wahl in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Zweifel des Landrats

Landrat Herzberger äußerte Zweifel an der Gerichtsentscheidung. Das Bundesverfassungsgericht lege hohe Hürden an die Aufhebung von Wahlen an, betonte er. Die angeführten Umstände von vier zu spät genehmigten Großplakaten erfüllten diese Hürden seiner Ansicht nach nicht. Zudem habe der Landkreis keinen Einfluss auf die Erteilung der Genehmigungen gehabt. Nach der Begründung der Berufung wird das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Zulässigkeit entscheiden.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration