Schwerin (dpa/mv) – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) hat die neuen Kita-Pläne aus Berlin grundsätzlich begrüßt, jedoch unter einer entscheidenden Bedingung. „Neue bundesweite Qualitätsstandards dürfen jedoch nicht zulasten der Länder und Kommunen eingeführt werden“, sagte die Linken-Politikerin. Die finanzielle Beteiligung des Bundes dürfe nicht sinken. „Der Bund darf den Ländern keine neuen Aufgaben übertragen, ohne deren Finanzierung dauerhaft sicherzustellen“, erklärte Oldenburg. Neue Verpflichtungen müssten dauerhaft und vollumfänglich vom Bund finanziert werden. „Sollte die Bundesregierung hier Einsparvorgaben machen, ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig.“
Bundesweite Standards geplant
Das neue Kita-Gesetz, das Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) vorgelegt hatte, soll Kindern den Übergang zur Grundschule erleichtern. Dafür verspricht der Bund bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro. Vorgesehen sind bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung – etwa verpflichtende Sprachtests oder zusätzliche Fördermaßnahmen. „Das Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz ist das größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition“, sagte Prien.
Bisherige Finanzierung
Bislang erhalten die Länder dem Schweriner Ministerium zufolge über das Kita-Qualitätsgesetz jährlich rund zwei Milliarden Euro vom Bund für die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung. Dieses Geld bräuchten die Länder auch weiterhin für eine auskömmliche Ausstattung und um alle Aufgaben erfüllen zu können. Oldenburg betonte, dass eine Absenkung der Bundesmittel nicht infrage komme. Die Länder stünden bereits vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung der Kitas.
Auswirkungen auf die Länder
Sollten die neuen Standards ohne ausreichende Finanzierung eingeführt werden, drohten den Ländern und Kommunen erhebliche Mehrbelastungen. Oldenburg warnte, dass dies zu Lasten der Qualität gehen könnte. „Wir brauchen verlässliche Zusagen des Bundes, damit die Länder planen können“, so Oldenburg. Das Gesetz sei nur dann zustimmungsfähig, wenn die Finanzierung dauerhaft gesichert sei.



