Das Landgericht Hamburg hat einen 39-jährigen Mann wegen tödlicher Schüsse auf einen Bekannten zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Stadtteil Billstedt und hatte seinen Ursprung in einem Streit über unbezahlte Steuern für einen Kiosk. Die Strafkammer sprach den Angeklagten des Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund der Tat
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der türkische Staatsangehörige am 26. Oktober 2024 in einer Wohnung mindestens achtmal mit einer Pistole auf zwei Brüder geschossen. Ein 34-jähriger Mann starb noch am Tatort, sein damals 30-jähriger Bruder erlitt schwere Verletzungen und konnte nur durch eine Notoperation im Krankenhaus gerettet werden. Der Vorsitzende Richter schilderte, dass sich die Tat in einem undurchsichtigen Milieu abspielte, das von Drogen, illegalem Aufenthalt und ungeklärten Wohn- und Arbeitsverhältnissen geprägt war.
Der 39-Jährige und die Opfer kannten sich aus der Türkei und waren befreundet. Im Jahr 2023 eröffnete einer der Brüder einen Kiosk in Billstedt, fand jedoch bald eine feste Anstellung und bat den Angeklagten, den Kiosk zu übernehmen. Dabei war laut Richter fraglich, ob der Kioskinhaber wusste, dass der Freund sich seit Jahren illegal in Deutschland aufhielt. Der 39-Jährige war bereits 2018 wegen Drogenhandels zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden und anschließend untergetaucht.
Eskalation des Streits
Das Finanzamt forderte schließlich Steuern in fünfstelliger Höhe für den Kioskbetrieb und machte den offiziellen Betreiber dafür haftbar. Die Brüder verlangten daraufhin vom Angeklagten, die Steuerschulden zu begleichen, und drohten mit rechtlichen Schritten. Am Tattag verabredeten sich die Männer zu einem Gespräch. Der Angeklagte brachte eine mit 13 Schuss geladene Pistole mit. Als der lautstarke Streit eskalierte, zog er die Waffe. Die Brüder ergriffen jeweils ein Messer und gingen auf den Angeklagten zu, um ihn zu entwaffnen. In dieser Situation feuerte der 39-Jährige zwei Schüsse auf den älteren Bruder ab. Trotz ihrer Verletzungen versuchten die Brüder weiter, sich zu wehren, und fügten dem Angeklagten Verletzungen zu. Daraufhin gab dieser mindestens sechs weitere Schüsse ab, die auch den jüngeren Bruder trafen. Ein vierter anwesender Mann griff ein und schlug dem Angeklagten die Pistole aus der Hand.
Urteil und Reaktionen
Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert und Freispruch gefordert. Das Gericht wies dies jedoch zurück. Der Richter erklärte, dass die akute Bedrohung durch die Pistole einen Angriff darstellte, dem die Brüder zuvorkommen wollten. Die Schüsse seien nicht gerechtfertigt gewesen. „An der uneingeschränkten Schuld des Angeklagten bestehen keine Zweifel“, sagte der Richter. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Richter bedauerte, dass die beiden einzigen Augenzeugen nicht vor Gericht aussagen konnten: Der jüngere Bruder weigerte sich, aus der Türkei nach Hamburg zu kommen, selbst unter Zusicherung freien Geleits und Übernahme der Reisekosten. Auch der zweite Zeuge war nicht auffindbar. Dem Gericht lagen lediglich die Vernehmungsprotokolle der Polizei vor.



