19 Huskys in Transporter gestapelt: Polizei befreit Hunde auf A7
19 Huskys in Transporter: Polizei befreit Hunde auf A7

Samstagmorgen, 8 Uhr, an der deutsch-dänischen Grenze: Eine Streife der Bundespolizei war gerade auf der Jagd nach Verkehrssündern, als den Beamten ein weißer Ford-Kastenwagen ins Auge fiel. Üblicherweise werden Hunde von den Beamten zur Kontrolle als Unterstützung hinzugezogen. In diesem Fall waren bereits reichlich Spürnasen vor Ort. Im Inneren des Transporters drängten sich 19 Huskys – eingepfercht in Käfigen, im Laderaum und sogar im Fußraum des Beifahrers. Die zufällige Kontrolle an der A7 in Schleswig-Holstein stellte sich noch vor dem Blick in den Laderaum als richtig heraus. Der Beifahrer wurde bereits gesucht. Gegen den 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen auf dem Beifahrersitz wurde ein Haftbefehl wegen Körperverletzung ausgestellt.

15 Hunde in Käfigen eingepfercht

Dann der Schock: Im Innenraum entdeckten die Polizisten die 19 Huskys. 15 Hunde steckten in Käfigen, zwei weitere im Laderaum und zwei im vorderen Fußraum des Beifahrers. Das Auto allgemein war in einem schlechten Zustand – versichert war es auch nicht. Die technischen Defekte des Transporters machten eine Weiterfahrt unmöglich, wie die Bundespolizeiinspektion Flensburg in einer Mitteilung erklärt. Die Polizei befreite die Tiere aus dem Kastenwagen.

Veterinäramt eingeschaltet

Weil die Transportmöglichkeit für die Hunde damit weggefallen war, schalteten die Bundespolizisten das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg ein. Die Tiere wurden vorläufig sichergestellt, um ihr Wohl zu schützen.

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Mutter zahlt 1000 Euro

Die Beamten führten den 61-Jährigen ab. Nach einem Telefonat mit seiner Mutter zahlte sie knapp 1000 Euro inklusive Verwaltungsgebühren bei einer nordrhein-westfälischen Polizeidienststelle ein. Damit blieb dem Mann eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Die Huskys sind aktuell in einem Tierheim untergebracht.

Verfahren eingeleitet

Gegen die beiden Hundehalter leiteten die Ermittler diverse Verfahren ein – unter anderem wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Tierschutztransportverordnung und das Tiergesundheitsgesetz. Beide kamen anschließend wieder auf freien Fuß. Die Hunde bleiben vorerst im Tierheim, bis geklärt ist, wie es mit den Hunden weitergeht.

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