Bis Ende Juli werden alle acht staatlichen Kurorte in Brandenburg ihre Titelbestätigung vom Land erhalten haben. Nach der erneuten Zertifizierung von Bad Wilsnack in der Prignitz steht nur noch Bad Freienwalde (Oder) aus: Die nach eigenen Angaben älteste Kurstadt Brandenburgs im Landkreis Märkisch-Oderland erhält den Titel erneut am 29. Juli.
Hintergrund: Neufassung des Kurortegesetzes
Grund für die erneute Zertifizierung ist eine Neufassung des Brandenburgischen Kurortegesetzes. Alle Kurorte, die vor Mai 2019 staatlich anerkannt wurden, mussten die Voraussetzungen für die geführte Artbezeichnung nachweisen. Über die staatliche Anerkennung als Kurort entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium.
Bad Wilsnack erhielt die erneute Zertifizierung als Thermalsole- und Moorheilbad am vergangenen Freitag im Beisein von Gesundheitsminister René Wilke (SPD). Die Stadt trägt den Titel bereits seit 2003. Um sich Heilbad nennen zu dürfen, müssen Kurorte ein natürliches Heilmittel des Bodens besitzen, das wissenschaftlich anerkannt und bewährt ist. Dazu kommen geeignete klimatische Bedingungen und leistungsfähige Kureinrichtungen.
Die acht staatlichen Kurorte Brandenburgs
Brandenburgs staatlich anerkannte Kurorte sind das Thermalsoleheilbad Bad Belzig, das Moorheilbad Bad Freienwalde, Bad Liebenwerda – Ort mit Peloid-Kurbetrieb, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Saarow, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Wilsnack, Brandenburgs einziges Kneipp-Heilbad Buckow sowie die Thermalsoleheilbäder Burg im Spreewald und Templin.
Mit der Bestätigung aller acht Kurorte ist sichergestellt, dass sie ihre Titel auch künftig führen dürfen. Die Zertifizierung unterstreicht die Bedeutung des Kurwesens für den Tourismus und die Gesundheitswirtschaft in Brandenburg.



