Berliner Bezirk warnt vor Zwangsehen in den Sommerferien – Anzeichen erkennen
Berliner Bezirk warnt vor Zwangsehen in Sommerferien

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg warnt vor drohenden Zwangsverheiratungen in den Sommerferien und ruft insbesondere Schulen und Freizeiteinrichtungen zur erhöhten Wachsamkeit auf. Viele Betroffene hätten bereits vor der Abreise eine Vorahnung, trauten sich jedoch erst spät, mit Vertrauenspersonen zu sprechen, teilte das Bezirksamt mit.

Anzeichen einer drohenden Zwangsverheiratung

Zwangsverheiratungen ereignen sich häufig während der Sommerferien. Jugendliche – meist Mädchen, aber auch Jungen können betroffen sein – werden während einer Auslandsreise mit ihrer Familie unter Druck gesetzt oder gegen ihren Willen zur Heirat gedrängt. Neben Ängsten können auch eine verstärkte Kontrolle durch die Familie, ein sozialer Rückzug der Jugendlichen oder die explizite Andeutung, nicht reisen zu wollen, auf eine drohende Zwangsehe hindeuten.

Rechtliche Einordnung und Handlungsempfehlungen

Eine Zwangsverheiratung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und seit 2011 ein eigener Straftatbestand, betont das Bezirksamt. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen werden in Deutschland nicht anerkannt. Fachkräfte sollten das Anliegen ernst nehmen und gemeinsam mit der betroffenen Person eine Beratungsstelle wie das Jugendamt, den Kindernotdienst (030 61 00 61), den Jugendnotdienst (030 61 00 62) oder den Mädchennotdienst (030 61 00 63) einschalten. Die Beratung kann auch anonym erfolgen.

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Schutzmaßnahmen für Betroffene

Will die betroffene Person trotz der Gefahr mit der Familie reisen, sollten Schutzmaßnahmen besprochen werden. Empfohlen wird, Bargeld, Kopien des Passes und des Rückflugtickets versteckt bei sich zu haben, ebenso ein Handy und die Adressen der Deutschen Botschaft. Kopien der Dokumente und die Zieladresse sollten zudem bei einer Vertrauensperson in Berlin hinterlegt werden.

Dokumentation der Angst vor Zwangsverheiratung

Die Organisation Papatya, die bei familiärer Gewalt, Zwangsverheiratung und Verschleppung hilft und berät, empfiehlt zusätzlich zur genauen Zieladresse auch eine eidesstattliche Erklärung der betroffenen Person zu hinterlegen. In dieser Erklärung sollte festgehalten werden, dass die Person nach Deutschland zurückkehren möchte und Angst vor einer Zwangsverheiratung hat. Auch wenn eine Betroffene nach den Ferien nicht zurückkehrt, solle eine spezialisierte Beratungsstelle wie Papatya eingeschaltet werden. „Verschleppte Mädchen sind manchmal von jeder Möglichkeit abgeschnitten, sich Hilfe zu suchen. Sie sind dringend darauf angewiesen, dass jemand merkt, dass sie weg sind und für sie Alarm schlägt“, heißt es auf der Seite der Organisation.

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