Bezirk prüft Vorkauf von Neuköllner Wohnhaus: Hoffnung und Hürden
Bezirk prüft Vorkauf von Neuköllner Wohnhaus

Die Hertzbergstraße 28 im Berliner Ortsteil Rixdorf steht im Fokus des Bezirks Neukölln. Nachdem das Gebäude an einen privaten Investor verkauft wurde, hoffen die Bewohner nun auf die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk. Doch die hohen Sanierungskosten könnten dieses Vorhaben gefährden.

Zustand des Hauses und Sorgen der Mieter

Das Wohnhaus im Rixdorfer Milieuschutzgebiet weist deutliche Sanierungsstau auf. Die gelbe Fassade im Hinterhof blättert ab, und in der WG von Theresa Münzenberger führte ein Wasserschaden dazu, dass Teile der Decke herabkamen. „Ich habe immer mit der Sorge geduscht, dass gleich mein Nachbar über mir einbricht“, erzählt die Bewohnerin. Solche Zustände sind keine Seltenheit in dem Gebäude, das seit Jahren nicht grundlegend renoviert wurde.

Das Vorkaufsrecht als Schutzinstrument

Der Bezirk Neukölln prüft nun die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht auszuüben, um die Mieter vor Verdrängung zu schützen. In Milieuschutzgebieten kann die Kommune in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht geltend machen, wenn ein Gebäude verkauft wird. Dies soll verhindern, dass durch spekulative Investitionen die Mieten steigen und die Bewohner verdrängt werden. Allerdings ist der Vorkauf an strenge Auflagen gebunden, insbesondere muss der Bezirk nachweisen, dass das Vorhaben im öffentlichen Interesse liegt und die Finanzierung gesichert ist.

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Sanierungskosten als Hindernis

Ein entscheidendes Hindernis für den Vorkauf sind die geschätzten Sanierungskosten. Diese könnten so hoch sein, dass der Bezirk sie nicht stemmen kann. Die Bewohner befürchten daher, dass der Investor das Haus weiter vernachlässigen und schließlich teuer sanieren müsste, was zu Mieterhöhungen führen würde. „Wir haben Angst, dass wir uns die Miete bald nicht mehr leisten können“, sagt Münzenberger. Der Bezirk steht nun vor der Frage, ob er die finanziellen Mittel aufbringen kann, um das Haus zu erwerben und instand zu setzen.

Ablauf des Prüfverfahrens

Das Prüfverfahren läuft bereits. Der Bezirk muss innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden, ob er das Vorkaufsrecht ausübt. Dazu werden Gutachten zu den Sanierungskosten eingeholt und die finanziellen Möglichkeiten des Bezirks bewertet. Sollte der Vorkauf nicht zustande kommen, könnte der Investor das Haus nach eigenen Vorstellungen entwickeln – was für die Mieter Unsicherheit bedeutet. Der Fall zeigt die Herausforderungen des Milieuschutzes in angespannten Wohnungsmärkten auf.

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