Brosius-Gersdorf fordert Legalisierung von Leihmutterschaften in Deutschland
Brosius-Gersdorf: Leihmutterschaft legalisieren

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat sich in einem Interview mit der „Zeit“ für eine Legalisierung von Leihmutterschaften in Deutschland ausgesprochen. Das geltende Verbot sei „dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein“, erklärte die Juristin. Sie betonte: „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“

Spahn-Rücktritt als Konsequenz der Debatte

Hintergrund der Äußerungen ist die öffentliche Bekanntgabe des ehemaligen Unionsfraktionschefs Jens Spahn (CDU) und seines Mannes, dass sie Eltern eines in den USA von einer Leihmutter geborenen Kindes geworden sind. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten. Die CDU hatte erst im Jahr 2026 auf ihrem Parteitag ihre Ablehnung der Leihmutterschaft bekräftigt. Als Folge der Debatte trat Spahn am vergangenen Wochenende als Fraktionschef zurück.

Brosius-Gersdorf zeigte Verständnis für Spahns Entscheidung, den Kinderwunsch im Ausland zu verwirklichen. „Mein erster Gedanke war: Ich freue mich für Jens Spahn und seinen Ehemann, dass sie Eltern geworden sind“, sagte sie. Dies sei für homosexuelle Paare „der einzige Weg, um eine eigene Familie zu gründen“. Die Juristin wies darauf hin, dass in den USA und anderen Ländern strenge Voraussetzungen für Leihmutterschaften gelten, wie etwa die Bedingung, dass die betroffenen Frauen schuldenfrei und berufstätig sein müssen. „Diese und weitere Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung. Warum sollte das nicht auch in Deutschland möglich sein?“, fragte sie.

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Kritik an der Haltung der Union

Brosius-Gersdorf kritisierte die Position von CDU und CSU zur Leihmutterschaft scharf. „Die Position der Union zur Leihmutterschaft ist von einem Menschenbild geprägt, das nicht dem Grundgesetz entspricht“, sagte sie. Mit dem Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende werde Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung abgesprochen. Der Staat müsse zwar Regelungen schaffen, die sicherstellten, dass Frauen über die Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt würden. „Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten“, betonte die Verfassungsrechtlerin.

Sie zog einen Vergleich zu anderen Bereichen: Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken sowie auf Hochrisikosport. „Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren“, so Brosius-Gersdorf.

Spahns politische Unglaubwürdigkeit

Die Juristin bezeichnete es als politisch unglaubwürdig, dass Jens Spahn seine Position zur Leihmutterschaft nicht öffentlich geändert habe. „Insofern finde ich seinen Rücktritt konsequent“, erklärte sie. Dass ihre eigene geplante Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr am Widerstand der Union gescheitert war, nehme sie Spahn nicht mehr übel. „Er hat sich dafür entschuldigt, wie die Richterwahl gelaufen ist“, sagte sie. „Das muss man anerkennen, andere haben das nicht vermocht.“

Keine Konsequenzen für Streeck

Im Zusammenhang mit der Debatte um Leihmutterschaft wurde auch diskutiert, ob der Fall Spahn Konsequenzen für den Virologen Hendrik Streeck haben sollte. Streeck hatte sich in der Vergangenheit ebenfalls für eine Legalisierung ausgesprochen. Bislang sind jedoch keine Maßnahmen gegen ihn bekannt geworden.

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