Alkoholverbot an allen 5400 Bahnhöfen: Deutsche Bahn zieht die Reißleine
Alkoholverbot an allen 5400 Bahnhöfen: Bahn zieht Reißleine

Die Deutsche Bahn will den Konsum von Alkohol an allen rund 5400 Bahnhöfen in Deutschland verbieten. Das berichtet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Bahnchefin Evelyn Palla. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die Bahn bestätigte die Pläne auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.

„Genug ist genug“: Bahnchefin kündigt härteres Vorgehen an

„Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch. Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen. Für mich zählt nur eins: der Schutz unserer Kollegen und unserer Reisenden“, sagte Palla der „Bild“. Bislang galt ein solches Konsumverbot vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Nun weitet der Staatskonzern die Regelung über sein Hausrecht bundesweit aus.

Umsetzung und Überwachung des Verbots

Die lokalen Hausordnungen sollen in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden. Die Einhaltung des Verbots werde von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht. Wer beim illegalen Alkoholkonsum erwischt wird, muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen droht ein dauerhaftes Hausverbot, so die „Bild“.

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Erfahrungen aus Hamburg bestätigen Wirksamkeit

Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht. Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Reisende habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.

Bestehende Regelungen und Ausnahmen

Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt. Das geplante Alkoholverbot gilt nicht in der Bahnhofsgastronomie. Außerhalb dieser Bereiche ist der Konsum von Bier, Wein, Schnaps oder anderen alkoholischen Getränken auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen künftig bundesweit untersagt.

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