Sexuelle Gewalt gegen Kinder: Berliner Polizei zählt 2025 rund 1013 Fälle
Sexuelle Gewalt gegen Kinder: 1013 Fälle in Berlin 2025

In Berlin ist die Zahl der registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch im Jahr 2025 leicht gesunken, während in Brandenburg ein erneuter Anstieg zu verzeichnen ist. Die Polizei zählte in der Bundeshauptstadt 1013 Fälle – 45 weniger als im Vorjahr. In Brandenburg stieg die Zahl von 413 auf 445 Fälle. Dies geht aus dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgestellt wurde.

Bundesweiter Trend: Deutlicher Anstieg in den letzten Jahren

Bundesweit haben die Fallzahlen in den vergangenen fünf Jahren deutlich zugenommen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 17.126 Fälle registriert – rund 1600 mehr als 2021. Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl um 772 Fälle. Die Ermittlungen ergaben, dass in mehr als der Hälfte der Fälle eine Vorbeziehung zwischen Opfern und Tatverdächtigen bestand. Bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) stieg die Zahl der Fälle von 1191 auf 1239.

Die Statistik erfasst nur das sogenannte Hellfeld – also Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind. „Neben dem in diesem Lagebild dargestellten polizeilichen Hellfeld ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen“, heißt es im Bericht des BKA.

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Jugendämter verzeichnen mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg prüften im vergangenen Jahr bei deutlich mehr Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung als 2024. In Berlin gab es 22.434 Verfahren – ein Plus von 1161 (5,2 Prozent). In Brandenburg stieg die Zahl um 2356 auf 10.857 Verfahren.

In Berlin wurde bei 16 Prozent der Betroffenen eine akute Gefährdung festgestellt. Dies bedeutet, dass eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits eingetreten war oder mit hoher Sicherheit zu erwarten war. In 32 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor, bei der eine tatsächliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Vernachlässigung als häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung war in Berlin die Vernachlässigung: Sie betraf über die Hälfte der Fälle von akuter und latenter Gefährdung (7198 Fälle). 25 Prozent der Fälle waren psychische und 17 Prozent körperliche Misshandlungen. In 528 Fällen (vier Prozent) mussten die Behörden wegen sexueller Gewalt ermitteln.

In Brandenburg lag bei 16 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen eine akute und bei 19 Prozent eine latente Gefährdung vor. Auch hier war Vernachlässigung mit 2677 Fällen die häufigste Form. Psychische und körperliche Misshandlungen machten 27 bzw. 16 Prozent der Fälle aus. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 172 Fällen (drei Prozent) vor.

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