Gericht lehnt Lärmgutachten für Krematorium in Ochtrup ab
Gericht lehnt Lärmgutachten für Krematorium ab

Das Verwaltungsgericht Münster hat im Rechtsstreit um den Neubau eines reinen Krematoriums ohne Abschiedsraum in Ochtrup (Kreis Steinfurt) eine klare Tendenz erkennen lassen. Richter Nils Pieper wies in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag der Klägerseite als unzulässig zurück und stellte fest: „Eine Richtwertüberschreitung droht nicht.“ Ein Urteil wurde noch nicht verkündet; die Entscheidung wird den Parteien schriftlich zugestellt.

Hintergrund des jahrelangen Streits

Seit Jahren gibt es Auseinandersetzungen um die Ansiedlung des Krematoriums im Industriegebiet von Ochtrup. Eine benachbarte Firma, die selbst im Industriegebiet produziert, hat die Baugenehmigung aus dem Jahr 2023 angefochten. Die Kläger befürchten, dass die Betreiber des Krematoriums künftig eine zu hohe Lärmbelästigung durch den eigenen Betrieb geltend machen könnten, was die seit Jahren eingespielte Produktion der Firma gefährden würde. Der Kreis Steinfurt hatte zuvor Lärmberechnungen für Anlieferverkehr, Logistik und Produktion vorgelegt, die deutlich unter den Grenzwerten liegen.

Richter lehnt Gutachterantrag ab

Der Anwalt der Klägerin konnte die Berechnungen nicht nachvollziehen und beantragte ein neues Gutachten. Das Gericht lehnte dies als unbegründet ab. Laut Richter Pieper seien die Sorgen der Kläger vor einer Lärmbelästigung durch das Krematorium unbegründet. Der Anwalt argumentierte hingegen, dass Krematorium und seine Angestellten besonders schutzbedürftig in Sachen Lärm seien.

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Bebauungsplan bereits rechtskräftig

Der Streit um den Bebauungsplan war bereits im Mai 2025 vom Oberverwaltungsgericht Münster rechtskräftig entschieden worden. Das OVG hatte befunden, dass die Stadt mit der Auswahl des Geländes am Rande des Industriegebiets eine klare optische und räumliche Nutzungstrennung geschaffen habe, die sowohl dem Schutz des Bestattungsvorgangs als auch der Umgebung Rechnung trage. Lärm aus der Umgebung spiele keine Rolle, da der Einäscherungsvorgang im Gebäude keine vollständige Abschirmung erfordere. Auch der Anblick von an- und abfahrenden Leichenwagen und der Schornstein des Krematoriums seien der Nachbarschaft zumutbar. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte diese Sicht im Frühjahr 2026 bestätigt.

Ausblick

Das Verwaltungsgericht Münster wird nun schriftlich über die Klage gegen die Baugenehmigung entscheiden. Die Kläger hoffen, dass ihre Produktion nicht durch künftige Lärmbeschwerden des Krematoriums gefährdet wird. Ein konkretes Urteilsdatum steht noch nicht fest.

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