Ein ungewöhnlicher Fall von Fahrraddiebstahl hat sich am Samstag vor einem Supermarkt in Memmingen ereignet. Ein 22-jähriger Mann informierte einen Mitarbeiter des Geschäfts zunächst über seine Diebstahlsabsichten und bat um Diskretion. „Ich klaue gleich ein Fahrrad, aber sag es keinem!“, sagte der Täter laut Polizei zu dem Angestellten. Kurz darauf entwendete der 22-Jährige ein Damenfahrrad im Wert von rund 500 Euro und fuhr davon.
Mitarbeiter beobachtet Diebstahl per Überwachungskamera
Der Supermarkt-Mitarbeiter hatte sich während des kurzen Gesprächs in das Büro des Geschäfts zurückgezogen und verfolgte den Diebstahl anschließend über die Überwachungskameras. Er konnte das Kennzeichen des Tatverdächtigen oder andere Details notieren, die später zur Identifizierung führten. Die Polizei bestätigte, dass der Mitarbeiter umgehend die Beamten alarmierte.
Polizei fasst den Dieb noch am selben Tag
Im Laufe des Tages entdeckte eine Polizeistreife den 22-Jährigen mit dem gestohlenen Fahrrad und führte eine Kontrolle durch. Dabei stellten die Beamten das Rad sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein. Die Polizei in Memmingen betont, dass derartige Ankündigungen vor Diebstählen äußerst selten seien. Das Fahrrad, ein Damenrad, hatte nach ersten Schätzungen einen Wert von etwa 500 Euro. Der genaue Schaden wird noch ermittelt.
Hintergründe des kuriosen Falls
Warum der 22-Jährige den Mitarbeiter vorab informierte, ist bislang unklar. Die Polizei geht davon aus, dass der Täter unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gehandelt haben könnte, was jedoch noch nicht bestätigt ist. Die Ermittlungen dauern an. Der Vorfall ereignete sich in einem Supermarkt in Memmingen, einer Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben. Die Polizei bittet mögliche Zeugen, sich zu melden.
Fahrraddiebstähle in Bayern: Häufigkeit und Prävention
Fahrraddiebstähle sind in Bayern keine Seltenheit. Laut Polizeistatistik werden jährlich Tausende Räder gestohlen. Die Polizei empfiehlt, Fahrräder stets mit hochwertigen Schlössern zu sichern und den Fahrradpass auszufüllen. Im vorliegenden Fall führte die ungewöhnliche Offenheit des Täters zu seiner schnellen Ergreifung. Das gestohlene Rad konnte sichergestellt werden und wird dem Eigentümer zurückgegeben.



