Die schwere Erkrankung der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit hat erneut die Frage nach der Freilassung ihres Sohnes Marius Borg Høiby aufgeworfen. Der 28-Jährige, der seit dem 1. Februar in Untersuchungshaft sitzt, hat einen weiteren Antrag auf Freilassung gestellt. Das Bezirksgericht Oslo wird am heutigen Montagnachmittag um 15 Uhr über diesen Antrag entscheiden, wie der norwegische Sender NRK berichtet.
Gesundheitszustand der Kronprinzessin als Begründung
Der königliche Hof hatte am vergangenen Freitag bestätigt, dass Mette-Marit aufgrund ihrer lebensbedrohlichen chronischen Lungenerkrankung auf die Liste für eine Lungentransplantation gesetzt wurde. Der zuständige Lungenarzt Are Holm erklärte, dass der Zustand der 52-Jährigen ernst sei. Marius Borg Høiby hatte daraufhin seine Freilassung beantragt, um bei seiner Mutter sein zu können. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Antrag jedoch noch am selben Tag ab. Polizeianwältin Oda Karterud erklärte gegenüber der Zeitung VG: „Wir haben diesen geprüft und entschieden, ihn nicht von Amts wegen freizulassen.“
Frühere Ablehnungen und neue Hoffnung
Bereits zuvor hatte das Gericht entschieden, dass Høiby in Haft bleiben müsse, da die Gefahr bestehe, dass er die einstweilige Verfügung missachten könnte, die ihm den Kontakt zu seiner Ex-Freundin verbietet. Doch nun gibt es eine neue Entwicklung: Die Ex-Freundin, bekannt als „Frogner-Frau“, teilte in einer E-Mail an NRK mit, dass sie zwar weiterhin die einstweilige Verfügung wolle, aber Høiby nicht daran hindern werde, seine Mutter in dieser schwierigen Zeit zu treffen. Dies könnte die Entscheidung des Gerichts beeinflussen.
Verteidiger betont persönliche Belastung
Marius’ Verteidiger Petar Sekulić sieht die Situation kritisch. Er betonte gegenüber NRK: „Die Wahrscheinlichkeit, dass er gegen die einstweilige Verfügung verstoßen wird, ist sehr gering.“ Zudem unterstrich er die enorme persönliche Belastung für seinen Mandanten: „Das ist eine große Belastung für ihn. Er macht sich große Sorgen um seine Mutter und möchte jetzt in ihrer Nähe sein.“ Høiby hatte bereits zuvor vorgeschlagen, seine Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel fortzusetzen, was jedoch abgelehnt wurde. Auch die Berufung beim Berufungsgericht Borgarting blieb erfolglos.
Strenge Regeln für Freilassung in Norwegen
In Norwegen ist eine Freilassung aus der Untersuchungshaft an strenge Auflagen gebunden. Wie die Zeitung VG erklärt, gibt es keinen regulären Hafturlaub. Eine befristete Entlassung ist nur möglich, wenn „wichtige Gründe des Wohlergehens“ vorliegen, wie etwa gesundheitliche Gründe oder bedeutende Familienereignisse wie Todesfälle, Hochzeiten oder Konfirmationen. In Høibys Fall könnte der kritische Gesundheitszustand seiner Mutter als solcher Grund gelten.
Prozess und Urteilserwartung
Der Prozess gegen Marius Borg Høiby ist abgeschlossen. Ein Urteil wird am 15. Juni erwartet. Høiby ist in 40 Punkten angeklagt, darunter Gewalttaten gegen seine damalige Freundin unter Alkohol- und Kokaineinfluss sowie vier Vergewaltigungen. Die Vergewaltigungsvorwürfe hat er stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten, während die Verteidigung auf eineinhalb Jahre plädiert und einen Freispruch in den Vergewaltigungsfällen anstrebt.
Die Entscheidung des Gerichts heute könnte für Høiby und seine Familie von großer Bedeutung sein, insbesondere in Anbetracht der schweren Erkrankung seiner Mutter.



