Polizei erschiesst Tatverdächtigen Abdul B. bei Einsatz in Spandau
Polizei erschiesst Abdul B. bei Einsatz in Spandau

Der Tatverdächtige des mutmaßlich islamistischen Terroranschlags am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist tot. Abdul B. wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage im Berliner Bezirk Spandau erschossen. Die Berliner Polizei bestätigte, dass der 21-Jährige zuvor mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte losgegangen war. Das Spezialeinsatzkommando (SEK) eröffnete daraufhin das Feuer. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen durch die Feuerwehr verstarb der Mann noch am Einsatzort.

Polizeieinsatz in der Kleingartenanlage

Die Polizei hatte den Tatverdächtigen gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert. Nach Angaben der Einsatzkräfte näherte sich B. ihnen mit einer Stichwaffe, woraufhin das SEK die Schusswaffe einsetzte. „Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort“, teilte die Polizei mit. Die genauen Umstände des Einsatzes werden nun von der Staatsanwaltschaft untersucht.

Der Anschlag am CSD

Am Samstagabend hatte Abdul B. am Rande des CSD im Großen Tiergarten einen Anschlag verübt. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt fuhr er zunächst mit einem Auto in eine Menschenmenge und griff anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, um sich. Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet, 29 Menschen wurden verletzt. Die Polizei gab am Sonntagnachmittag Entwarnung: Keiner der Verletzten befand sich zu diesem Zeitpunkt mehr in Lebensgefahr.

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Radikalisierung und Vorstrafen

Der 21-jährige Abdul B. war den Sicherheitsbehörden bereits bekannt. Dobrindt sagte, der Mann habe sich radikalisiert und gehöre der islamistischen Szene an. Er sei schon in der Vergangenheit „auffällig“ geworden. Der Innenminister sprach von einem „hohen Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“ des jungen Mannes. Bereits im vergangenen Jahr habe B. mehrfach versucht, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen, so die Berliner Generalstaatsanwaltschaft.

In einem früheren Verfahren war Abdul B. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt. In der Verhandlung hatte sich B. laut Generalstaatsanwaltschaft „überwiegend geständig“ gezeigt und sich vom IS distanziert. Die genauen Hintergründe seiner Radikalisierung sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

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