Die Schauspielerin Nastassja Kinski wünscht sich, dass Starregisseur Wim Wenders eine Nacktszene von ihr aus einem alten Film herausschneidet. In Wenders‘ Werk „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975 ist die damals 13-Jährige in einer Szene mit entblößtem Oberkörper zu sehen. Der heute 80-jährige Regisseur hat sich zu der Forderung, diese Passage zu streichen, bislang nicht klar positioniert, sondern stattdessen eine grundsätzliche Debatte angeregt.
Schwarzers eindringlicher Appell
Nun hat sich auch die prominente Feministin Alice Schwarzer zu Wort gemeldet. „Wim: Höre auf zu reden – und handle! Schneide endlich diese verdammten zwei Minuten raus aus deinem Film!“, schrieb die 83-Jährige in der von ihr gegründeten Zeitschrift „Emma“. In ihrem Beitrag betont sie: „52 Jahre später bittet die vielfach missbrauchte Nastassja Kinski um den Gnadenakt, die zwei Minuten ihrer öffentlichen Erniedrigung endlich aus dem Film von Wenders rauszuschneiden. Sie bittet darum seit Jahren. Sie tut es seit Jahren vergeblich.“
Schwarzer kritisiert, dass der „vielgeehrte und viel geachtete Regisseur“ lange geschwiegen habe. Doch die Zeiten hätten sich geändert: „Der öffentliche, missbräuchliche Umgang mit einem Mädchen stößt nach Epstein heutzutage auf Missfallen.“ Sie wirft Wenders vor, das Herausschneiden der Szene als Präzedenzfall darzustellen. Mit „Falsche Bewegung“ sei „nicht das gesamte Filmerbe bedroht, glaube mir“, schreibt sie weiter. „Vergiss nicht: Du hattest schon immer einen Hang zum Kitsch und zur Selbstüberhöhung.“
Kinskis Forderung und Wenders‘ Reaktion
Kinski hatte sich kürzlich in einem Interview geäußert. „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“, sagte die heute 65-Jährige der „Süddeutschen Zeitung“. Dem Bericht zufolge versucht sie seit Jahren, die Szene aus dem Film entfernen zu lassen. Wenders, der beim Deutschen Filmpreis mit dem Ehrenpreis ausgezeichnet wurde, sagte bei der Verleihung am Freitag, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Allerdings ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“ Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin – „die ich sehr verehrt habe und verehre“ – wehtue? „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“ Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Juristische Drohung von Kinskis Anwalt
Kinskis Anwalt Schertz kritisierte Wenders‘ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene Schertz zufolge „bereits seit Jahren verweigert“, kündigte der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an. „Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film. Es geht hier also nicht um Zensur oder cancel culture, so wie er es in seiner Rede andeutete“, sagte er. Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt. „Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen“, erklärte er weiter und begründete dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.
Die Debatte um die Nacktszene zeigt, wie sich der Umgang mit solchen Darstellungen im Laufe der Jahre gewandelt hat. Während Wenders auf den künstlerischen Wert und die historische Integrität des Films verweist, stehen für Kinski und ihre Unterstützer der Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Anerkennung des erlittenen Unrechts im Vordergrund. Es bleibt abzuwarten, ob der Regisseur dem Druck nachgeben wird oder ob der Fall vor Gericht landet.



