Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen eine umfassende Gesundheitsreform verabschiedet. Die Reform sieht unter anderem eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent vor. Zudem werden die Krankenkassen zu strengeren Wirtschaftlichkeitsprüfungen verpflichtet.
Details der Reform
Die Reform umfasst mehrere Maßnahmen. So sollen die Krankenkassen künftig ihre Verwaltungskosten stärker senken. Außerdem wird der Risikostrukturausgleich angepasst, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen zudem ihre Rücklagen abbauen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte: „Die Reform ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Reaktionen der Opposition
Die Opposition kritisierte die Reform scharf. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, warf der Regierung vor, die Beitragszahler zu belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen. Die AfD sprach von einer „Beitragserhöhung ohne Gegenleistung“. Die Linke forderte eine Bürgerversicherung. Die FDP enthielt sich bei der Abstimmung.
Auswirkungen auf Versicherte
Für die Versicherten bedeutet die Reform voraussichtlich höhere Beiträge. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt von 1,4 auf 1,7 Prozent. Das entspricht bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro einer Mehrbelastung von rund 9 Euro pro Monat. Die Kassen können jedoch individuell abweichen. Die Reform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.



