Bundestag beschließt milliardenschwere Gesundheitsreform: Das ändert sich für Sie
Bundestag beschließt milliardenschwere Gesundheitsreform

Der Bundestag hat das größte Spargesetz für das Gesundheitssystem seit Jahren beschlossen. Ziel ist es, die Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer stabil zu halten. Ab 2027 sollen knapp 19 Milliarden Euro eingespart werden. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (47, CDU) sieht jedoch auch Einschnitte und Kürzungen vor. Vorausgegangen war ein harter Poker mit den Bundesländern, die mehr Geld für Kliniken forderten. Der Bund machte ihnen das Angebot: 550 Millionen Euro mehr für die Zustimmung. Erst am Nachmittag stimmt der Bundesrat ab.

Höhere Zuzahlungen für Medikamente

Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente einstellen. Die Zuzahlung steigt auf mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro pro Packung – bisher waren es 5 beziehungsweise 10 Euro. Die Belastungsgrenzen bleiben bei 2 Prozent (für chronisch Kranke 1 Prozent) des Bruttojahreseinkommens. Bei einem Einkommen von 40.000 Euro bedeutet das 1000 Euro im Jahr (etwa 83 Euro monatlich), für chronisch Kranke 500 Euro im Jahr (etwa 42 Euro monatlich).

Kostenlose Mitversicherung nur noch in Ausnahmen

Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird stark eingeschränkt. Sie ist nur noch in Ausnahmen möglich – bei Betreuung eines Kindes bis 12 Jahren oder Pflege. Ansonsten fällt ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent an. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro bedeutet das zusätzliche Kosten von 104 Euro monatlich, also 1250 Euro im Jahr.

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Beitragsbemessungsgrenze steigt – Gutverdiener zahlen mehr

Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 einmalig um rund 300 Euro steigen – von aktuell 5.812,50 Euro brutto auf 6.112,50 Euro brutto monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur Krankenkasse fällig; Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Das bedeutet: Gutverdiener müssen mehr zahlen.

Bürokratieabbau und Leistungskürzungen

Krankenkassen müssen nicht mehr per Brief über Beitragserhöhungen informieren, um Bürokratie abzubauen. Die Zuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent. Das anlasslose Hautkrebsscreening wird nur noch für Risikofälle kostenlos angeboten. Homöopathische Leistungen werden grundsätzlich nicht mehr von den Kassen übernommen.

Auswirkungen auf Krankenhäuser und Ärzte

Krankenhäuser und Ärzte sollen sparen. Ihre Vergütung darf nur noch so stark steigen wie die Einnahmen der Kassen. Gleichzeitig erhalten viele Arztpraxen für bestimmte Behandlungen weniger Geld als bisher. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt: 46 Millionen Termine könnten wegfallen, weil die Praxen infolgedessen weniger anbieten. Auch die Pharmabranche muss sparen, Kritiker bemängeln jedoch, dass sie vergleichsweise geschont wurde.

Bundeszuschuss steigt, aber Lücke bleibt

Der Bund beteiligt sich mehr an den Gesundheitskosten. In den kommenden Jahren soll es mehr Geld für die Kassen für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern geben. Gleichzeitig fällt die Kürzung beim Bundeszuschuss an die Kassen geringer aus. Die Krankenkassen bekommen nächstes Jahr 1,4 Milliarden Euro mehr. Allerdings: Die vollständigen Kosten für Bürgergeldempfänger (12 Milliarden Euro jährlich) übernimmt der Bund weiterhin nicht.

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