Brandenburg: Kreis Märkisch-Oderland erhebt rückwirkend Gebühren für Rettungsfahrten
Kreis Märkisch-Oderland erhebt rückwirkend Gebühren für Rettungsfahrten

Der Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg hat begonnen, rund 2.100 Gebührenbescheide für Rettungsfahrten rückwirkend für das Jahr 2025 zu verschicken. Dies geschieht, um ein Defizit bei den Rettungsfahrten zu vermeiden, obwohl die Landesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten für die kommenden zwei Jahre jeweils 40 Millionen Euro zur Unterstützung des Rettungsdienstes zugesagt hat. Die „Märkische Allgemeine“ berichtete zuerst über die Bescheide.

Landesmittel nicht ausreichend?

Das Gesundheitsministerium sieht in den bereitgestellten Mitteln einen Schritt zur Lösung der Finanzierungslücken. Ministeriumssprecher Uwe Meier erklärte, dies sei „ein Puzzlestück innerhalb einer auch weiterhin hochkomplexen Verhandlungslage“. Der Landkreis Märkisch-Oderland sei bisher der einzige, der rückwirkend Gebührenbescheide versende. Die kommunalen Spitzenverbände, die Mehrzahl der Gebietskörperschaften, die Krankenkassen und das Ministerium „ringen weiterhin gemeinsam darum, Lösungen zu finden, die nachträgliche und künftige Gebührenbescheide für Rettungsfahrten ausschließen“. Sie seien gemeinsam der Überzeugung, dass die damit verbundenen Ängste, Unsicherheiten und Belastungen den Nutzen bei Weitem überwiegen.

Kreis verteidigt die Gebührenbescheide

Der Landkreis Märkisch-Oderland rechtfertigt die Gebühren für die Bürger. Kreissprecherin Johanna Seelig sagte: „Wenn der Kreis rund 2,2 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich bekommt, sind das ungefähr die Kosten nicht bezahlter Rettungsfahrten ohne Klinikaufenthalt im Jahr.“ Hinzu kämen Defizite aus den vergangenen drei Jahren in Höhe von sechs Millionen Euro. „Insofern sind die Mittel nicht ausreichend.“ Sie könnten vielleicht dazu beitragen, Gebührenbescheide für die Fahrten im Jahr 2026 zu vermeiden. „Für die vorhergehenden Jahre gilt das nicht.“

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Hintergrund: Kosten für Rettungsfahrten

Die Einsätze von Rettungswagen und Notärzten verursachen Kosten, auch wenn ein Patient nicht ins Krankenhaus eingeliefert wird. Normalerweise tragen die Landkreise und kreisfreien Städte die Kosten, und die Krankenkassen erstatten diese Summen. Dies gelingt jedoch nicht immer. In Cottbus hatten sich Stadt und Kassen über die Kosten geeinigt, sodass geplante Gebührenbescheide nicht verschickt wurden. Die Reform der Notfallversorgung des Bundes soll eine Lösung für sogenannte Fehlfahrten ohne Klinikaufenthalt bringen.

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