Exotische Tiere als Haustier: Was in Deutschland erlaubt ist
Exotische Tiere als Haustier: Was in Deutschland erlaubt ist

In Deutschland ist die Haltung exotischer Tiere wie Tiger, Affen oder Schlangen erstaunlich einfach möglich, obwohl Tierschützer seit Jahren strengere Regeln fordern. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und werden oft kaum kontrolliert, wie ein Überblick zeigt.

Wildtierhaltung: Welche Regeln in Deutschland zu beachten sind

Die Anschaffung exotischer Tiere ist in Deutschland wesentlich leichter als vermutet. Tierschutzverbände wie Pro Wildlife kritisieren immer wieder, wie schnell man über das Internet und in Tierhandelsbörsen an Löwenbabys oder Reptilien gelangt. Den internationalen Handel mit geschützten Tierarten regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES, wie das Bundesumweltministerium auf seiner Website erklärt. Das Abkommen listet einige vom Aussterben bedrohte Tierarten, deren Verkauf grundsätzlich verboten ist, darunter bestimmte Menschenaffen, alle Wal- und Papageienarten, aber auch Elefanten und Nashörner sind besonders geschützt.

Grundsätzlich gilt laut Bundesumweltministerium: „Je gefährdeter die Art, desto strenger die Handelsbeschränkungen.“ Einige der besonders geschützten Arten dürfen nicht von Privatpersonen gehalten werden. Es sei denn – und hier eröffnet sich ein Schlupfloch für Exoten-Halter – sie stammen nachweislich aus einer Nachzucht. So kommt es, dass auch Vogelspinnen, Krokodile, Erdmännchen oder Tiger durchaus in deutschen Haushalten zu finden sein können. Halter dieser Tiere sind lediglich verpflichtet, den Besitz sowie jeden An- und Verkauf bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zu melden.

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Löwe, Bären und Co.: Sonderregelungen bei Raubtieren

Was die Haltung von Wildtieren angehe, ist Deutschland laut der Tierschutzorganisation PETA ein „Wilder Westen“: „Niemand weiß, was sich beim Nachbarn möglicherweise tummelt“, so Sprecher Peter Höffken. Die Haltungsbedingungen für Wildtiere sind zwar durch die Bundesartenschutz-Verordnung und das Tierschutzgesetz geregelt. Allerdings werden die Regeln nicht bundesweit einheitlich umgesetzt, wie Tierschützer monieren.

Wenn es um potenziell gefährliche Tiere geht, bestehen in manchen Bundesländern sogenannte Gefahr- oder Gifttiergesetze, die bestimmte Tierarten verbieten. Wer sich in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Thüringen einen Löwen oder eine Giftschlange anschaffen will, muss außerdem eine artgerechte Haltung nachweisen können. Auch muss der Halter belegen, dass er sich im Umgang mit den Tieren auskennt.

PETA bezweifelt jedoch die Wirksamkeit dieser Regelungen: „Die Haltungen werden so gut wie nie kontrolliert, weil sie behördlich meist nicht bekannt sind.“ Hinzu komme, so Peter Höffken, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Haltung exotischer Wildtiere „unzureichend und veraltet“ seien. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es bislang keine Einschränkungen bei der Exoten-Haltung, ebenso wenig wie ein Gefahrtiergesetz.

Tierschützer kritisieren mangelnde Regeln

In vielen Bundesländern fordern Tierschutzverbände daher strengere Regeln für die Haltung von Wildtieren in Privathaushalten. Die Tierschutzorganisation PETA setzt sich schon lange für ein vollständiges Verbot ein. „Neben den möglichen Gefahren leiden vor allem die Tiere selbst unter mangelhaften Bedingungen“, sagt Peter Höffken. „Ihre Ansprüche an einen artgerechten Lebensraum können in einer Privathaltung nicht erfüllt werden.“

Seit rund zwei Jahrzehnten komme es immer häufiger zu Ausbrüchen von Großkatzen, Giftschlangen und anderen Wildtieren aus Privathaltungen und Zirkusbetrieben. „Trotz unzähliger Warnungen hat die Politik nicht reagiert, sondern dem Irrsinn freien Lauf gelassen und es versäumt, die Haltung exotischer Wildtiere zu beschränken“, so Höffken. 2023 versetzte der mutmaßliche Ausbruch einer Löwin die Stadt Berlin in helle Aufregung. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass es sich in Wirklichkeit um ein Wildschwein handelte. Dieser Irrtum zeigte deutlich die großen Risiken und die mangelnde Transparenz bei der privaten Haltung exotischer Tiere auf.

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Ehemaliger Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte bereits vor zwei Jahren Nachbesserungen im Tierschutz für Haus- und Nutztiere angekündigt. PETA äußerte damals Kritik: „Wir fordern Cem Özdemir und die Ampel-Koalition auf, bei der aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes die Haltung von exotischen Wildtieren wie Großkatzen, Affen und Schlangen in Privathand und im Zirkus endlich zu verbieten.“ Trotz dieser Ankündigungen hat sich bis heute rechtlich nichts geändert – ein Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere existiert weiterhin nicht.

Exotenverbot auf dem Vormarsch: Diese Länder gehen voran

Während Länder wie die Niederlande, Belgien und Frankreich bereits klare Konsequenzen gezogen haben und Positivlisten eingeführt haben, die genau regeln, welche Tiere privat gehalten werden dürfen, bleibt Deutschland bisher zögerlich. In den Niederlanden etwa ist seit Juli 2024 nur noch die Haltung rund 30 ausgewählter Säugetierarten erlaubt – alle anderen gelten als ungeeignet für Privathaushalte. Auch in Belgien, Frankreich, Italien, Spanien oder Norwegen greifen ähnliche Regelungen.